Labormedizinischer Diagnostiker
Tätigkeitsbereich
Der Tätigkeitsbereich umfasst je nach Fachausbildung die Durchführung medizinisch-analytischer Laboruntersuchungen in Hämatologie, klinischer Chemie, klinischer Immunologie sowie medizinischer Mikrobiologie und medizinischer Genetik.
Fachliche Eignung/Weiterbildung
Die fachliche Eignung besitzt, wer ein Hochschulstudium in Medizin, Pharmazie, Chemie oder Biologie erfolgreich abgeschlossen hat und eine vom Schweizerischen Verband der Leiter Medizinisch-Analytischer Laboratorien (FAMH) anerkannte Weiterbildung in Hämatologie, klinischer Chemie, klinischer Immunologie, medizinischer Mikrobiologie oder medizinischer Genetik oder eine gleichwertige Weiterbildung nachweist. Über die Gleichwertigkeit entscheidet die Regierung.
Besonderheiten
Der Bewilligungsinhaber ist verpflichtet, Laborresultate, die auf anzeigepflichtige Krankheiten hinweisen, dem Amt für Gesundheit zu melden.
Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen
Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff sowie Gesundheitsverordnung Art. 46 bis 48.
Gesetze
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Gesundheitsgesetz
Externer Link
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Gesundheitsverordnung (GesV)
Externer Link
- Diese Gesetzgebung bildet zugleich die liechtensteinische Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. NR. L 255 vom 30.09.2005, S. 22).
Ansprechpersonen
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Wendula Matt [email protected] +423 236 7337