Besondere Bestimmungen
Beflaggungstage
An den allgemeinen Beflaggungstagen sollen auch die Privatgebäude beflaggt werden. Allgemeine Beflaggungstage sind:
- Staatsfeiertag (15. August);
- Tag des Erlasses der Verfassung (5. Oktober);
- Tag des Regierungsantrittes des Landesfürsten;
- Geburtstag und Namenstag des Landesfürsten;
- Fronleichnam.
Traueranlässe
An Traueranlässen werden die Flaggen auf Halbmast gesetzt. Soweit Flaggen nicht auf Halbmast gesetzt werden können, sind sie mit einem Trauerflor zu versehen.