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Klimaschutz
Die Klimaerwärmung (Treibhauseffekt) stellt eines der bedeutendsten globalen Umweltprobleme dar. Die Klimakonvention und das Pariser Übereinkommen bilden die völkerrechtliche Basis, den Ausstoss der Treibhausgase zu vermindern. Liechtenstein als Vertragsstaat mit einer bindenden Reduktionsverpflichtung muss die Vorgaben der Konvention und des Protokolls erfüllen. Dies umfasst unterschiedliche Berichtspflichten sowie die Erstellung einer nationalen Infrastruktur zur Abwicklung der Mechanismen, wie sie im Kyoto-Protokoll festgelegt sind.
Die Klimaerwärmung (Treibhauseffekt) stellt eines der bedeutendsten globalen Umweltprobleme dar. Die Klimakonvention und das Kyoto-Protokoll bilden die völkerrechtliche Basis, den Ausstoss der Treibhausgase zu vermindern. Liechtenstein als Vertragsstaat mit einer bindenden Reduktionsverpflichtung muss die Vorgaben der Konvention und des Protokolls erfüllen. Dies umfasst unterschiedliche Berichtspflichten sowie die Erstellung einer nationalen Infrastruktur zur Abwicklung der Mechanismen, wie sie im Kyoto-Protokoll festgelegt sind.
Erstmals wurde das Kyoto Ziel im Inland erreicht
Das Amt für Umwelt hat im April das aktuelle Treibhausgasinventar für das Jahr 2016 erstellt. Die Treibhausgasemissionen im Jahr 2016 betrugen196‘000 Tonnen und lagen damit knapp 12‘000 Tonnen unter dem Vorjahreswert. Gründe dafür sind der starke Rückgang an Brennstoffen bedingt durch einen milden Winter im Jahr 2016 und ein geringerer Treibstoffverbrauch durch den grenzüberschreitenden Tanktourismus. Gegenüber dem im Kyoto Protokoll festgelegten Basisjahr 1990 mit 233‘000 Tonnen CO2 liegen die Emissionen 16 Prozent tiefer, was der durchschnittlichen Emissionsverpflichtung für die Jahre 2013-2020 zur Zielerreichung entspricht.
Übersicht der Treibhausgasemissionen in Liechtenstein der Jahre 1990-2016 aufgeteilt nach dem Anteil der Sektoren (Energie, industrielle Prozesse und Prokukte, Landwirtschaft und Abfall).
Milder Winter und erneut geringerer Treibstoffverbrauch
Der milde Winter im Jahr 2016 hatte im Gebäudesektor um 10% niedrigere Emissionen im Vergleich zum Vorjahr zur Folge. Durch die CO2-Abgabenerhöhung im Jahr 2016 entstanden wohl auch Bunkereffekte vom Vorjahr mit einem dadurch bedingten geringeren Heizölabsatz im Jahr 2016. Das CO2-Gesetz ist das zentrale Instrument des Klimaschutzes im Inland. Auf die Brennstoffe Heizöl und Erdgas wird seit dem Jahr 2008 eine Abgabe erhoben um so den verantwortungsvollen Umgang mit fossilen Energieträgern zu lenken. Die Abgabe wurde seit der Einführung von 12 Franken in Zwischenschritten auf derzeit 96 Franken pro Tonne CO2 erhöht.
Seit der Freigabe des Mindestkurses der Schweizer Nationalbank im Januar 2015 hat sich der Tanktourismus in die benachbarten Euroländer verlagert. Im Bereich Verkehr sind dadurch die Vorjahresemissionen nochmals um fast drei Prozent gesunken. Damit kann noch nicht von einer langfristigen Inlandsreduktion der Treibhausgasemissionen gesprochen werden. Die Daten verdeutlichen, wie stark die Treibhausgasemissionen von externen Faktoren oder der Witterung beeinflusst sind. Dennoch zeigen sich hauptsächlich im Gebäudebereich die Wirkung der Energieeffizienzmassnahmen und der Trend zu langfristigen Emissionsreduktionen.
Reduktionsziel minus 20 Prozent bis 2020
Im Rahmen des Kyoto Protokolls hat sich Liechtenstein bis zum Jahre 2020 zu einer Verminderung der Treibhausgasemissionen um 20 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990 verpflichtet. Dies entspricht durchschnittlichen Emissionsreduktionen von minus 16 Prozent während der Jahre 2013-2020 oder einem Emissionsguthaben von rund 196‘000 Tonnen CO2 pro Jahr. Erstmals hat Liechtenstein im Jahr 2016 das Reduktionsziel im Inland erreicht.
Gemäss Emissionshandelsgesetz haben die Reduktionen hauptsächlich im Inland zu erfolgen. Neben den Massnahmen gemäss CO2-Gesetz ist die im Jahr 2012 erlassene Energiestrategie 2020 das zentrale Instrument zur Erreichung der klimapolitischen Zielsetzungen mit Inlandsmassnahmen. Mit einer effizienten und zielgerichteten Umsetzung von Inlandmassnahmen können die Treibhausgasemissionen langfristig gesenkt werden und zeigen zeitverzögert ihre Wirkung. Hält der Reduktionstrend an, werden nur für die Jahre 2013-2015 ausländische Emissionsgutschriften zur Zielerreichung benötigt.
Übereinkommen von Paris - Ziele bis 2030
In diesem rechtlich bindenden Übereinkommen ist vereinbart, die durchschnittliche globale Erwärmung im Vergleich zur vorindustriellen Zeit auf möglichst weit unter zwei Grad Celsius zu beschränken. Dafür wird ein weitgehender Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger bis Mitte des Jahrhunderts als notwendig angesehen. Liechtenstein hat das Klimaübereinkommen von Paris, welches ab 2020 das Kyoto Protokoll ablösen wird, im Juni 2017 ratifiziert und sich bis 2030 zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen von -40% gegenüber dem Basisjahr 1990 verpflichtet. Mindestens 30% der Emissionsreduktionen im Vergleich zu 1990 sollen im Inland erfolgen. Die wichtigsten Instrumente zur Zielerreichung sind das CO2- und Emissionshandelsgesetz. Diese werden für die Zeit nach 2020 angepasst werden. Die Massnahmen der Energiestrategie sollen bis 2030 fortgeführt werden und die Energiestrategie 2030 soll zusätzliche Massnahmen zur Emissionsreduktion beinhalten ist derzeit in Arbeit.
Das Amt für Umwelt erstellt jährlich das nationale Treibhausgasinventar und liefert die offiziellen Daten im Rahmen der Klimakonvention an das UN Klimasekretariat. Das Inventar kann auf der Homepage des Amtes für Umwelt herunter geladen werden.
Klimaschutz
Bei der Verbrennung fossiler Energieträger wie Heizöl, Kohle und Erdgas entsteht Kohlendioxid, welches sich in der Atmosphäre ansammelt. Durch diesen menschlich verursachten Mehreintrag in die Umwelt wird der natürliche Treibhauseffekt der Erde verstärkt. Die höhere Kohlendioxidkonzentration in der Atmosphäre führt so zu höheren Temperaturen. Mit den sich verändernden globalen Temperaturen ändert sich das globale Klima. Wärmere Luft kann mehr Wasserdampf aufnehmen und führt so zu vermehrter Wolkenbildung und Niederschlag. Höhere Temperaturen führen zu mehr Wasserverdunstung aus den Landmassen und resultieren so zu trockeneren Böden. Um diesen künstlichen Mehreintrag der schädlichen Treibhausgase zu vermindern, muss die Abkehr von fossilen Energieträgern bis zum Mitte des Jahrhunderts erfolgen. Erneuerbare Energien wie Wind-, Solar- oder Wasserkraft bedeuten Unabhängigkeit von weit entfernten Energieimporten, sind unbegrenzt verfügbar und generieren eine grosse Anzahl von neuen Arbeitsplätzen.
Der Klimawandel wirkt sich auch in Liechtenstein auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft aus. Massnahmen zur Anpassung an diese Auswirkungen sind bereits heute nötig und werden in Zukunft immer wichtiger. Die Regierung hat dazu am 27.3.2018 die nationale Anpassungsstrategie zur Kenntnis genommen. Die Strategie formuliert darin Ziele und Grundsätze für die Anpassung und beschreibt die sektorenübergreifenden Herausforderungen und Massnahmen bei der Anpassung an den Klimawandel in Liechtenstein.
Da es sich bei der Anpassung an den Klimawandel um ein übergreifendes Querschnittsthema handelt, wurde die Strategie vor der Genehmigung durch die Regierung einer breiten Konsultation unterzogen.
Liechtenstein ist verpflichtet, jährlich ein Treibhausgasinventar nach den Vorgaben der Klimakonvention und des Kyoto-Protokolls zu erstellen. Es bildet die Basis zur Überprüfung des Reduktionszieles. Seit dem Submissionsjahr 2006 erstellt das Amt für Umwelt das Inventar genau nach den Vorgaben des Klimasekretariats. Die Inventare werden in Tabellen nach einem vorgegeben Format (Common Reporting Format) dargestellt (CRF-Tables). Dem Inventar ist jeweils ein begleitender Bericht beizustellen (National Inventory Document NID). Liechtenstein erstellte den ersten NID ebenfalls im Submissionsjahr 2006.
Mit Stichtag vom 31. Dezember 2006 war zudem der so genannte Initial Report zu erstellen. Der Bericht sowie das vollständige Klimagasinventar, das integrierender Bestandteil des Berichtes ist, bildet die Basis zur definitiven Festlegung der Reduktionsverpflichtungen eines jeden Staates. Dem Initial Report liegt das Klimagasinventar "Submission Dezember 2006" zu Grunde.
Submission
Das Inventar ist gemäss den Vorgaben des UN-Sekretariats in Tabellen nach einem vorgegeben Format (Common Reporting Format) dargestellt (CRF-Tables). Zum Inventar ist zudem ein begleitender Bericht (National Inventory Report NIR) erstellt worden.
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National Inventory Document April 2024
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National Inventory Document April 2023
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National Inventory Report April 2022
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National Inventory Report April 2021
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National Inventory Report April 2020
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National Inventory Report April 2019
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National Inventory Report April 2018
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National Inventory Report April 2017
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National Inventory Report April 2016
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National Inventory Report April 2015
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National Inventory Report April 2014
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National Inventory Report April 2013
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National Inventory Report April 2012
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National Inventory Report April 2011
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National Inventory Report April 2010
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National Inventory Report April 2009
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National Inventory Report Feb. 2008
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National Inventory Report May 2007
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National Inventory Report Dec. 2006
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Tables of Inventory 2023
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Tables of Inventory 2022
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Tables of Inventory 2021
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Tables of Inventory 2020
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Tables of Inventory 2019
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Tables of Inventory 2018
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Tables of Inventory 2017
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Tables of Inventory 2016
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Tables of Inventory 2015
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Tables of Inventory 2014 (Resubmission)
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Tables of Inventory 2013
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Tables of Inventory 2012
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Tables of Inventory 2011
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Tables of Inventory 2010
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Tables of Inventory 2009
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Tables of Inventory 2008
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Tables of Inventory 2007
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Tables of Inventory 2006
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Jeder Vertragsstaat ist verpflichtet, gemäss den Beschlüssen der Vertragsstaatenkonferenz regelmässig einen Klimabericht (National Communication) zu erstellen und dem Sekretariat der Konvention zu übermitteln. Er gibt Auskunft über den Stand des nationalen Ausstosses von Klimagasen, umgesetzte und geplante Politiken und Massnahmen sowie die Vorkehrungen zur Umsetzung der weiteren Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll. Zudem sind regelmässig Berichte zum Fortschritt bei der Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll zu erstellen.In Cancún während der COP16 wurde unter anderem die Einführung von Zweijahresberichten (biennial reports) über die nationalen Fortschritte in der Emissionsreduktion für Annex-I-Staaten beschlossen. Dieser Bericht soll Daten zu erzielten Emissionsreduktionen, Informationen zu Min-derungsmassnahmen zur Erreichung der Minderungsziele, Information über Emissions-entwicklungen sowie Informationen über Unterstützungen in den Bereichen Finanzierung, Technologie und Capacity-Building für Nicht-Annex-I-Länder beinhalten.
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Biennial Report 5
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Biennial Report 4
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Nationaler Klimabericht 2018
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Biennial Report 2
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TUP_Report_LI
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Nationaler Klimabericht 2014
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Nationaler Klimabericht Liechtenstein 2010
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Report on Demonstrable Progress 2005
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Liechtenstein National Climate Report 2005
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Nationaler Klimabericht Liechtenstein 2005
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Liechtenstein National Climate Report 2001
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Nationaler Klimabericht Liechtenstein 2001
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Faktenblatt zu Klimadaten in Liechtenstein: Das Amt für Umwelt hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz die historischen Klimadaten für Liechtenstein zusammengefasst und in einem Faktenblatt dargestellt. Die Broschüre gibt Auskunft über den heutigen Stand ausgewählter Klimaindikatoren sowie über mögliche Entwicklungen in der Zukunft für den Zeitraum bis 2060.
Der Klimawandel ist eine der grössten globalen Herausforderungen unserer Zeit, von welcher Liechtenstein heute schon direkt betroffen ist, da er zu einer deutlichen Zunahme von Wetterextremen wie Hitzewellen und Starkniederschlägen führt.
Liechtenstein hat ein grundlegendes Interesse daran, die negativen Folgen des Klimawandels einzuschränken und Schäden sowie negative Auswirkungen der Klimaerwärmung auf die Produktivität und die Gesundheit weitestmöglich zu verhindern. Ziel muss es sein, eine Zukunft zu entwerfen, in welcher der Mensch seine Bedürfnisse an den vorhandenen Ressourcen orientiert, somit im Einklang mit der Umwelt lebt und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Landes angestossen wird, die durchaus Chancen für unseren innovativen Wirtschaftsstandort bietet.
Mit der Unterzeichnung des Klimaübereinkommens von Paris bekennt sich Liechtenstein dazu, gemeinsam mit den 189 weiteren Staaten eine weltweite Dekarbonisierung herbeizuführen, um weitergehende lokale und globale Schäden an Hab und Gut sowie Leib und Leben zu verhindern.
Die vorliegende Klimavision 2050 ist ein erster Schritt zur Erreichung dieser Ziele.