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Jagdausbildung, Jägerin/Jäger werden

Allgemein

Wer die Jagd in Liechtenstein ausüben will, benötigt eine gültige Jagdkarte. Grundvoraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist der Nachweis der jagdlichen Eignung durch Ablegung einer Jagdeignungsprüfung.

Jede Jagdgemeinschaft hat zur Aufsicht der Jagd und zum Schutz des Wildes einen Jagdaufseher zu bestellen. Voraussetzung für die Bestellung als Jagdaufseher neben verschiedener anderer Voraussetzung ist die Jagdaufseherprüfung.

Durchführung der Prüfung

Die Jagdeignungsprüfung und die Jagdaufseherprüfung werden je nach Bedarf, in der Regel alle drei Jahre, durchgeführt.

Der nächste Lehrgang findet voraussichtlich 2029 statt. Intressierte können sich bei dominik.frick@llv.li darüber informieren und vormerken lassen.

Die Prüfungen bestehen aus:

  • einer praktischen Waffenhandhabungsprüfung;
  • einer Schiessprüfung; und
  • einer abschliessenden theoretischen Prüfung.

Die Prüfungen sind vor der Jagdprüfungskommission abzulegen.

Prüfungsreglement für die Jagdeignungsprüfung und die Jagdaufseherprüfung 2022

Die Ausschreibung der Prüfungen erfolgt auf unserer Homepage und im Amtsblatt mindestens drei Monate vor deren Durchführung. Eine Vorankündigung erfolgt mindestens sechs Monate vor dem Prüfungstermin mit dem Hinweis auf den Umfang der vor dem Prüfungsantritt zu leistenden Hegestunden auf unserer Homepage.

Das Bestehen der Waffenhandhabungsprüfung und der Schiessprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur theoretischen Prüfung.

Ansprechpersonen

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