Lärm
Lärm ist das was andere machen!
Lärm ist unerwünschter, störender Schall. Diese Definition lässt bereits erahnen, wie schwierig eine Bewertung dieses Phänomens ist. Einerseits ist Lärm unerwünscht und störend, also eine rein subjektive Bewertung. Andererseits ist Schall eine physikalische Grösse, die mit einem Messgerät gemessen werden kann. Ein Geräusch kann sehr laut sein, und dennoch als angenehm empfunden werden. Es kann aber auch sehr leise sein, und trotzdem ist es Lärm.
Der Fachbereich Lärm der Abteilung Umweltschutz ist für den Vollzug der Lärmschutzverordnung zuständig. Wir setzen uns täglich dafür ein, dass die Zahl der lärmbelasteten Menschen in Liechtenstein sinkt. Wir nehmen uns gerne der Lärmprobleme der Liechtensteiner Bevölkerung an und bieten nach Möglichkeit Unterstützung bei allen Lärmarten. Dazu gehört zum Beispiel Strassenlärm, Industrie- und Gewerbelärm oder Baustellenlärm.
Kundmachung der öffentlichen Auflage des Lärmsanierungskonzeptes der ÖBB Infrastruktur AG sowie des Prüfberichtes des Amtes für Umwelt (Art. 16 Abs. 2 Kundmachungsgesetz, LGBl. 1985 Nr. 41)
Die ÖBB Infrastruktur AG wurde verpflichtet, die Eisenbahnanlage bezüglich der von ihr ausgehenden Lärmemissionen zu sanieren. Zur Lärmsanierung wurde ein Lärmsanierungskonzept eingereicht, in welchem dargelegt wird, welche Massnahmen zur Begrenzung der Lärmemissionen umgesetzt werden sollen. Das Lärmsanierungskonzept wurde durch das Amt für Umwelt geprüft und das Ergebnis in einem Prüfbericht festgehalten.
Es besteht die Möglichkeit, bis zum 10. März 2023 eine Stellungnahme beim Amt für Umwelt einzureichen. Personen, deren Interessen durch die zu fällende Sanierungsverfügung berührt werden, können beim Amt für Umwelt einen Antrag auf Parteistellung stellen (Art. 31 Abs. 5 LVG). Der begründete Antrag ist ebenfalls bis zum 10. März 2023 beim Amt für Umwelt einzureichen. Das Amt für Umwelt entscheidet in der Folge über den Antrag.
Lärmbelastungskataster Stand 2017
Im Rahmen der Umweltschutzgesetzgebung erarbeitete das Amt für Umwelt im Jahr 2010 den ersten Lärmbelastungskataster für die Eisenbahnlinie vom Zollamt in Schaanwald bis zur Rheinbrücke in Schaan. Der Kataster wurde im Jahr 2018 (Stand 2017) aktualisiert. Die Berechnungsmethode basiert wiederum auf den Schweizerischen Vorgaben.
Die wesentlichen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Bei 35 (bisher 89) Objekten liegt eine Überschreitung des Immissionsgrenzwertes vor. Es handelt sich dabei um 21 (bisher 44) Wohn-, Büro- oder Gewerbebauten und um 14 (bisher 45) noch nicht überbaute Parzellen. Der Alarmwert wird bei keinem der erfassten Objekte erreicht oder überschritten.
Der Rückgang der Anzahl Objekte, die von einer Immissionsgrenzwertüberschreitung betroffen sind, ist im Wesentlichen auf drei Ursachen zurückzuführen:
- In den vergangenen Jahren wurde das Rollmaterial der Güterzüge fortlaufend saniert und ein wesentlicher Teil der Grauguss- Bremssohlen durch Komposit- Bremssohlen ersetzt.
- Die Berechnungsmethode wurde in der Zwischenzeit verfeinert, d.h. die einzelnen lärmverursachenden Bestandteile werden genauer abgebildet.
- Die Verkehrsmenge, insbesondere bei den Dienst- und Güterzügen, hat abgenommen.
Lärmkarten
Die folgenden Kartenausschnitte geben einen Überblick über die Lärmbelastungssituation. Detaillierte Angaben können nach Voranmeldung beim Amt für Umwelt (+423 236 61 85) eingesehen werden.
Lärmkarte Tag
Lärmkarte Nacht
Lärmbelastungskataster Stand 2015
Das Amt für Umwelt hat auf Grundlage der Umweltgesetzgebung einen Lärmbelastungskataster für die Strassen in Liechtenstein erarbeitet. Dieser stellt die Lärmbelastung im Einflussbereich der Strassen dar und basiert auf dem Stand 31. Dezember 2014. Der gesamte Kataster beinhaltet einen technischen Bericht sowie Kartenmaterial und Tabellen.
Die wesentlichen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Tagsüber, zwischen 6 und 22 Uhr, sind in Liechtenstein rund 6300 Personen von schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm betroffen. Das bedeutet, diese Personen sind von einem Lärmpegel von 60 dB(A) oder mehr belastet.
- Während der Nacht, d.h. zwischen 22 und 6 Uhr, sind rund 4100 Personen von schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm betroffen. Das bedeutet, diese Personen sind von einem Lärmpegel von 50 dB(A) oder mehr belastet.
Berücksichtig man die zugeordneten Empfindlichkeitsstufen, kann festgestellt werden, ob eine Grenzwertüberschreitung vorliegt. Daraus ergeben sich folgende Zahlen:
- Bei 1170 Gebäuden liegt eine Überschreitung des Immissionsgrenzwertes vor
- Der Alarmwert wird bei 69 Gebäuden erreicht
Detaillierte Angaben können nach Voranmeldung beim Amt für Umwelt eingesehen werden.
Lärmkataster Tag
Lärmkataster Nacht
Lärmbelastungskataster Heliport Balzers - Stand 2010
Im Rahmen der Umweltgesetzgebung erarbeitete das Amt für Umweltschutz einen Lärmbelastungskataster für den Heliport in Balzers. Der Kataster stellt die Lärmbelastung im Einflussbereich des Heliports dar und basiert auf dem Stand 2010. Der gesamte Kataster beinhaltet einen technischen Bericht sowie Kartenmaterial und Tabellen. Dieser kann nach Voranmeldung (+423 236 61 85) im Amt für Umwelt eingesehen werden.
Die wesentlichen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Bei der Beurteilung der Lärmimmission des Heliports Balzers nach Anhang 5 der Lärmschutzverordnung (LSV) ist primär die Belastung durch den Maximalpegel Lmax massgebend.
- Es wird festgestellt, dass im Jahr 2010 die Immissionsgrenzwerte gemäss Anhang 5 Lärmschutzverordnung (LSV) eingehalten werden.
- Es besteht kein Sanierungsbedarf nach Art. 14 Lärmschutzverordnung (LSV) für den Heliport Balzers.
Betroffene Gebäude resp. Parzellen
Der folgenden Kartenausschnitt gibt einen Überblick über die Lärmbelastungssituation. Detaillierte Angaben können nach Voranmeldung beim Amt für Umwelt eingesehen werden.
Lärmbelastungskataster Heliport Balzers (vereinfachte Darstellung)
Gesetze
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Umweltschutzgesetz (USG)
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-
Lärmschutzverordnung (LSV)
Externer Link
-
Verordnung über die Einhebung von Gebühren nach der Umweltschutzgesetzgebung (USG-GebV)
Externer Link
-
Lärmemissionen von Geräten und Maschinen im Freien, Verordnung; CH
Externer Link
-
Bundesgesetz über den Umweltschutz; CH
Externer Link
-
Lärmschutzverordnung; CH
Externer Link
Ansprechpersonen
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Ivo Berger [email protected] +423 236 65 52