Anzeigeerstattung

Möchten Sie eine Anzeige erstatten, so haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie sprechen persönlich bei der Landespolizei vor und erstatten Ihre Anzeige dort mündlich, wobei von der Landespolizei ein Protokoll über Ihre Einvernahme erstellt wird,
  • Sie konsultieren einen Rechtsanwalt und lassen von ihm eine schriftliche Anzeige verfassen oder
  • Sie verfassen Ihre Anzeige selber, indem Sie den Sachverhalt möglichst präzise darstellen, allfällige Beweismittel beifügen und reichen diese schriftliche Anzeige bei der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft ein (per Post).

Der erforderliche Inhalt einer vollständigen Anzeige ist je nach Delikt unterschiedlich. Um nachträgliche, zeitaufwändige Sachverhaltsermittlungen zur Erhebung wichtiger Details zu vermeiden und eine speditive Bearbeitung zu ermöglichen, empfehlen wir Ihnen jedoch, bei der Anzeigeerstattung die Hilfe der Landespolizei oder eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.

Ausnahme:

Privatanklagedelikte

Dies sind insbesondere Ehrverletzungsdelikte oder Vermögensdelikte (Sachbeschädigung, Diebstahl, Veruntreuung, Betrug, Untreue usw) zum Nachteil eines Ehegatten, eines Verwandten in gerader Linie, von Geschwistern oder eines anderen Angehörigen, welcher im selben Haushalt lebt.
In diesem Fall müssen Sie innert sechs Wochen von dem Tag an, an welchem Ihnen die Tat und/oder der Verdächtige bekannt geworden ist, beim Fürstlichen Landgericht einen Verfolgungsantrag stellen. Dies kann mündlich bei einem Gerichtspraktikanten oder schriftlich gemacht werden.
Die Liechtensteinische Staatsanwaltschaft ist in diesen Fällen für die Strafverfolgung nicht zuständig.