Fahrzeugabmeldung
Fahrzeugabmeldung
Beim ausser Verkehr setzen eines Fahrzeuges gibt es folgende Möglichkeiten:
Schilderannullierung:
Der Fahrzeugausweis wird annulliert und die Kontrollschilder werden vernichtet. Bei der Abgabe des Schildes werden automatisch die Steuern rückvergütet. Eine entsprechende Meldung geht ebenfalls an die Versicherungsgesellschaft.
Ausweisannullierung und Schilderdeponierung:
Der Fahrzeugausweis wird annulliert und die Kontrollschilder können bis zu max. einem Jahr deponiert werden. Die Gebühr für die Deponierung beträgt CHF 50.00, bei Motorrädern und Anhängern CHF 30.00. Bei der Abgabe des Schildes werden automatisch die Steuern rückvergütet. Eine entsprechende Meldung geht ebenfalls an die Versicherungsgesellschaft.
Schilderdeponierung:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug für eine gewisse Zeit nicht verwenden, können Sie, um die Steuern und Versicherung zu stoppen, die Kontrollschilder deponieren. Die Gebühr für die Deponierung beträgt ebenfalls CHF 50.00, bei Motorrädern und Anhängern CHF 30.00. Bei der Abgabe des Schildes werden automatisch die Steuern rückvergütet. Eine entsprechende Meldung geht ebenfalls an die Versicherungsgesellschaft.
Ausweisannullierung:
Sie können eine Ausweisannullierung vornehmen, wenn Sie innert 14 Tagen ein neues Fahrzeug einlösen. Die Steuern sowie die Versicherungsprämie werden in diesem Fall nicht unterbrochen, sofern es sich nicht um ein Wechselkennzeichen handelt.
Achtung: Das Amt für Strassenverkehr empfiehlt, bei einem Weiterverkauf des Fahrzeuges den entsprechenden Fahrzeugausweis zu annullieren.