Chiropraktor

Tätigkeitsbereich

Der Tätigkeitsbereich umfasst nach eigener Diagnose die Behandlung von Patienten mit schmerzhaften Zuständen und Funktionsstörungen, die durch Veränderungen der Wirbelsäule und des Beckens bedingt sind.

Fachliche Eignung/Weiterbildung

Die fachliche Eignung besitzt, wer

1) Die fachliche Eignung für die Ausübung des Berufs des Chiropraktors besitzt, wer:15

a) mit einem eidgenössischen Diplom und Weiterbildungstitel die entsprechenden Aus- und Weiterbildungserfordernisse nachweist; oder

b) mit einem anderen ausländischen Diplom die erfolgreiche Absolvierung eines in der Verordnung des Departements des Innern (EDI) über die anerkannten Studiengänge für Chiropraktik ausländischer universitärer Hochschulen aufgeführten Studienganges und mit einem eidgenössischen Weiterbildungstitel die entsprechenden Weiterbildungserfordernisse nachweist.

2) Aufgehoben

Besonderheiten

Mindestversicherungssumme der Haftpflicht: 3 Mio. Franken

Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen

Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff sowie Gesundheitsverordnung Art. 29 bis 31

Ansprechpersonen