Chiropraktor
Tätigkeitsbereich
Der Tätigkeitsbereich umfasst nach eigener Diagnose die Behandlung von Patienten mit schmerzhaften Zuständen und Funktionsstörungen, die durch Veränderungen der Wirbelsäule und des Beckens bedingt sind.
Fachliche Eignung/Weiterbildung
Die fachliche Eignung besitzt, wer
1) Die fachliche Eignung für die Ausübung des Berufs des Chiropraktors besitzt, wer:15
a) mit einem eidgenössischen Diplom und Weiterbildungstitel die entsprechenden Aus- und Weiterbildungserfordernisse nachweist; oder
b) mit einem anderen ausländischen Diplom die erfolgreiche Absolvierung eines in der Verordnung des Departements des Innern (EDI) über die anerkannten Studiengänge für Chiropraktik ausländischer universitärer Hochschulen aufgeführten Studienganges und mit einem eidgenössischen Weiterbildungstitel die entsprechenden Weiterbildungserfordernisse nachweist.
2) Aufgehoben
Besonderheiten
Mindestversicherungssumme der Haftpflicht: 3 Mio. Franken
Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen
Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff sowie Gesundheitsverordnung Art. 29 bis 31
Gesetze
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Gesundheitsgesetz
Externer Link
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Gesundheitsverordnung (GesV)
Externer Link
- Diese Gesetzgebung bildet zugleich die liechtensteinische Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. NR. L 255 vom 30.09.2005, S. 22).
Ansprechpersonen
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Wendula Matt [email protected] +423 236 7337