Ausweisdokument ging verloren
Im Inland
Bei Verlust eines Reisepasses, einer Identitätskarte oder eines Aufenthaltsausweises muss eine Verlustanzeige erstattet werden.
Die Verlustanzeige kann beim Schalter des Ausländer- und Passamtes in Vaduz oder bei der Landespolizei für CHF 20.00 oder über das folgende Formular gebührenfrei erstattet werden: https://formulare.llv.li/formserver_LP/start.do?generalid=LP_VA#
Erst wenn die Verlustanzeige vorliegt, kann ein neues Ausweisdokument beantragt werden.
Ist eine Verlustanzeige erstattet, darf das alte Ausweisdokument auch bei Wiederauffinden nicht mehr verwendet werden und muss vernichtet werden.
Im Ausland
Ging das Ausweisdokument im Ausland verloren, muss dies bei der örtlichen Polizeidienststelle gemeldet werden. Diese Meldung wird unter anderem benötigt, um bei der Schweizer Vertretung vor Ort ein provisorisches Reisedokument zur Heimreise ausstellen zu lassen. Zurück, in Liechtenstein ist der Verlust schliesslich beim Schalter des Ausländer- und Passamtes oder bei der Landespolizei zu melden. Diese stellen für CHF 20.00 eine Verlustanzeige aus. Alternativ kann über das folgende Formular gebührenfrei eine Verlustanzeige erstattet werden: https://formulare.llv.li/formserver_LP/start.do?generalid=LP_VA#
Erst wenn die Verlustanzeige vorliegt, kann ein neues Ausweisdokument beantragt werden.
Ist eine Verlustanzeige erstattet, darf das alte Ausweisdokument auch bei Wiederauffinden nicht mehr verwendet werden und muss vernichtet werden.