MinergieP/MinergieA
Zertifizierte Minergie-P und Minergie-A Gebäude werden gefördert.
Minergie-P bezeichnet Niedrigstenergie-Bauten, die sich insbesondere wegen ihrer herausragenden Gebäudehülle und dem damit verbundenen Komfort auszeichnen.
Minergie-A-Bauten produzieren mehr Energie als sie verbrauchen und kombinieren damit Wohnkomfort mit maximaler energetischer Unabhängigkeit.
Förderantrag/ Bauabschlussbescheinigung
Der Förderantrag und die Vollmacht sind grundsätzlich inkl. aller Beilagen vollständig und in Papierform vorzulegen. Einsendungen per E-Mail sind nicht ausreichend. Die inhaltliche Bearbeitung von Anträgen erfolgt erst, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind.
Förderantrag Minergie (PDF), 01.03.2024 oder Onlineschalter
Weitere Dokumente/ Tools
Verfahrensvollmacht Förderantrag (Dokumentenvorlage)
Amtliche Vermessung, Landeskarte, Luftbilder
Anschlussbewilligung LKW: www.lkw.li
- Zertifizierung Minergie-A
- Zertifizierung Minergie-P
- bau info service TV
Die Förderbeiträge für ein zertifiziertes Minergie-P oder Minergie-A Gebäude richten sich nach der Energiebezugsfläche (EBF).
Minergie P / Minergie A
- ≤ 500 m2 = CHF 15'000.- pauschal
- > 500 m2 = CHF 30.- /m2, max. CHF 60'000.-
- Es liegt ein Minergie-P oder Minergie-A Zertifikat vor
- Das kontrollierte Lüftungssystem (Zu- und Abluftanlage) muss über eine Wärmerückgewinnung verfügen.
- Die Massnahme wird nicht gefördert, wenn sie aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften gem. Art 4. Abs. 2a) EEG zwingend vorgeschrieben ist (z.B. Überbauungsplan, Klimaanlage, Schwimmbadbeheizung, Umnutzung etc.).
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Gesetze
Ansprechpersonen
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Energiefachstelle [email protected] +423 236 6988