Liechtensteiner Abfallplanung 2070
Umweltbericht Liechtensteiner Abfallplanung 2070
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 4. Februar 2020 die Liechtensteiner Abfallplanung 2070 verabschiedet. Sie ersetzt damit das aus dem Jahre 1990 stammende Abfallleitbild.
Aufgrund von Artikel 39 des Umweltschutzgesetzes (USG), LGBl. 2008 Nr. 199, ist die Regierung verpflichtet in Zusammenarbeit mit den Gemeinden eine Abfallplanung zu erstellen. Dabei sind insbesondere der Bedarf an Entsorgungsanlagen zu ermitteln und deren Standorte festzulegen.
Die Abfallplanung wurde im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Gemeindevertretern, der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz (LGU) und dem Amt für Umwelt erarbeitet.
Der im Rahmen der Abfallplanung zu erstellende Umweltbericht Teilbericht IV stellt den Abschlussbericht der Abfallplanung und den eigentlichen Bericht zur Abfallplanung dar. Er gibt Auskunft über den Ist-Zustand der verschiedenen Abfallfraktionen, den Handlungsbedarf und die notwendigen Massnahmen zur langfristigen Sicherstellung der Entsorgung.