Corporate Governance und Beteiligungscontrolling
Das Amt für Finanzen ist die Koordinationsstelle in Bezug auf die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen und unterstützt in dieser Funktion sowohl die Ministerien als auch die öffentlichen Unternehmen.
Corporate Governance
Unter Corporate Governance werden die auf das Eignerinteresse ausgerichteten Grundsätze verstanden, die unter Wahrung von Entscheidungsfähigkeit und Effizienz auf der obersten Unternehmensebene, Transparenz und ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle anstreben.
Das Land Liechtenstein ist Eigner von folgenden öffentlichen Unternehmen:
- Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten
- AHV-IV-FAK-Anstalten
- Erwachsenenbildung Liechtenstein
- Familienhilfe Liechtenstein
- Finanzmarktaufsicht Liechtenstein
- Kulturstiftung Liechtenstein
- Kunstmuseum Liechtenstein
- Kunstschule Liechtenstein
- Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe
- Liechtensteinische Gasversorgung
- Liechtensteinische Kraftwerke
- Liechtensteinische Landesbank
- Liechtensteinische Landesbibliothek
- Liechtensteinische Musikschule
- Liechtensteinische Post
- Liechtensteinischer Entwicklungsdienst
- Liechtensteinischer Rundfunk
- Liechtensteinisches Landesmuseum
- Liechtensteinisches Landesspital
- Liechtenstein Marketing
- Telecom Liechtenstein
- Universität Liechtenstein
- Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil
Der Regierung wird mit Art. 78 Abs. 4 der Landesverfassung die Oberaufsicht über diese Unternehmen zugewiesen. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe orientiert sich an einer dreistufigen Regelungsstruktur:
- Gesetz über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen ÖUSG
- Spezialgesetze der öffentlichen Unternehmen
- Empfehlungen zur Führung und Kontrolle von öffentlichen Unternehmen in Liechtenstein (Public Corporate Governance Code)
Beteiligungscontrolling
Im Zusammenhang mit ihrer Oberaufsichtsfunktion führt die Regierung nach Art. 18 ÖUSG ein Beteiligungscontrolling. Die Regierung hat dazu die Richtlinien zur periodischen Berichterstattung erlassen.
Die Reportingsformulare werden den Unternehmen vom Amt für Finanzen zur Verfügung gestellt. Den Unternehmen steht als Unterstützung bei der Datenerfassung ein Glossar zu den Beteiligungscontrolling-Formularen zur Verfügung.