Osteopath
Tätigkeitsbereich
Der Tätigkeitsbereich umfasst die manuelle Behandlung des Skeletts, der Gefässe, der Muskeln und der inneren Organe zur Beseitigung von Blockierungen und Einschränkungen der Körpersysteme sowie die Erstellung osteopathischer Befunde.
Fachliche Eignung/ Weiterbildung
Die fachliche Eignung für die Ausübung des Berufs des Osteopathen besitzt, wer die interkantonale Prüfung für Osteopathie in der Schweiz mit Erfolg bestanden hat oder einen Abschluss eines anerkannten Bachelorstudiums für Osteopathie vorlegt.
Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen
Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff sowie Gesundheitsverordnung Art. 57 bis 59.
Gesetze
-
Gesundheitsgesetz
Externer Link
-
Gesundheitsverordnung (GesV)
Externer Link
- Diese Gesetzgebung bildet zugleich die liechtensteinische Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. NR. L 255 vom 30.09.2005, S. 22).
Anlagen
Liste OsteopathenAnsprechpersonen
-
Wendula Matt [email protected] +423 236 7337