Ehe für alle
Ab 1. Januar 2025 haben gleichgeschlechtliche Paare aufgrund der Anpassungen im Kontext "Ehe für alle" neue Möglichkeiten. Nachstehend werden die verschiedenen Möglichkeiten mit grundlegenden Informationen vorgestellt. Für weitere Auskünfte sowie Detailfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ab 01.01.2025 kann eine Ehe, die bis dahin nur für gemischtgeschlechtliche Paare möglich war, sowohl von gleich- als auch gemischtgeschlechtlichen Paaren eingegangen werden. Die diesbezüglichen Voraussetzungen, das Vorgehen und die Durchführung sind identisch.
Eingetragene Partnerschaft wurde in Liechtenstein geschlossen
Eine Umwandlung ist nur möglich, wenn die eingetragene Partnerschaft vor dem 31.12.2024 geschlossen worden ist. Ab 01.01.2025 können in Liechtenstein keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet und damit auch keine Umwandlungen mehr vorgenommen werden.
Paare mit einer vor 31.12.2024 abgeschlossenen eingetragenen Partnerschaft haben folgende Möglichkeiten:
- Sie bleiben in ihrer eingetragenen Partnerschaft und ändern damit nichts an ihrem Zivilstand. Für diesen Fall sind von Seiten des Paares keine Aktivitäten notwendig.
- Sie wandeln ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe um. Dabei kann das Paar wählen, ob es diese Umwandlung mit oder ohne Zeremonie vornehmen will.
Eingetragene Partnerschaft wurde bzw. wird im Ausland geschlossen
Die Umwandlung einer im Ausland geschlossenen eingetragenen Partnerschaft ist jederzeit möglich. Je nach Datum stehen jedoch unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung.
Eingetragene Partnerschaft wurde vor 31.12.2024 geschlossen:
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Sie bleiben in ihrer eingetragenen Partnerschaft und ändern damit nichts an ihrem Zivilstand. Voraussetzung hierfür ist, dass das Paar seine im Ausland geschlossene eingetragene Partnerschaft in Liechtenstein anerkennen lässt. Andernfalls verbleibt es in Liechtenstein auf seinem bisherigen Zivilstand (z.B. "ledig").
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Sie lassen ihre eingetragene Partnerschaft in Liechtenstein anerkennen und wandeln sie danach in eine Ehe um. Dabei das Paar wählen, ob es diese Umwandlung mit oder ohne Zeremonie vornehmen will.
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Sie lassen ihre eingetragene Partnerschaft in Liechtenstein zuerst anerkennen, machen jedoch keine Umwandlung dieser eingetragenen Partnerschaft, sondern schliessen darauf basierend eine Ehe ab
Eingetragene Partnerschaft wurde nach 31.12.2024 geschlossen:
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Sie bleiben in ihrer eingetragenen Partnerschaft und ändern damit nichts an ihrem Zivilstand. Voraussetzung hierfür ist, dass das Paar seine im Ausland geschlossene eingetragene Partnerschaft in Liechtenstein anerkennen lässt. Andernfalls verbleibt es in Liechtenstein auf seinem bisherigen Zivilstand (z.B. "ledig").
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Sie lassen ihre eingetragene Partnerschaft in Liechtenstein zuerst anerkennen und schliessen darauf basierend eine Ehe ab
Gleichgeschlechtliche Ehen, die im Ausland vor dem 01.01.2025 eingegangen worden sind, wurden in Liechtenstein aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorgaben nur als eingetragene Partnerschaften anerkannt. Aus diesem Grund besteht für solche Fälle die Möglichkeit der Aktualisierung.
Gleichgeschlechtliche Ehen, die im Ausland nach dem 01.01.2025 eingegangen werden, werden als Ehen anerkannt.