EU-Programmbeteiligung

Das EWR-Abkommen ermöglicht den EWR/EFTA-Staaten (Liechtenstein, Island und Norwegen) an Rahmenprogrammen, Sonderprogrammen, Projekten oder anderen Aktionen der Europäischen Union (EU) teilzunehmen (Prot. 31 EWR-Abkommen). Diese Programme sehen die Förderung von unterschiedlichen Projekten in verschiedenen Bereichen vor.

Liechtenstein nimmt im Rahmen der EU-Programmgeneration (2021-2027) mit Wirkung vom 1. Januar 2021 an fünf EU-Programmen teil: