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Gründung & Führung
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Handelsregister (HR)
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Eintragungen
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Eintragungen
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Personal
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Ausbildung von Lernenden
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Steuern, Abgaben & Versicherung
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Sicherheit & Schutz
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Arbeitssicherheit
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- Konsumentenschutz
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Arbeitssicherheit
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Finanzierung & Förderung
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- Förderung von Forschung und Innovation
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Grundstück und Eigentum
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- Grundpfandrechte
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Warenverkehr & Dienstleistungen
- Import und Export von Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen und Produkten tierischen Ursprungs
- Exportunterstützung für KMU
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
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GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Schweizer Unternehmens- identifikationsnummer (UID)
- Verzugszinsen im Zahlungsverkehr
- Warenverkehr
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Berichtspflichten & Bewilligungen
- Aufenthalt, Migration und Integration
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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Entsendung von Arbeitnehmern
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GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Marktüberwachung
- Tourismus (Kurtaxen/ Meldewesen)
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Wirtschaft, Gewerbe
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Neuerteilung Bewilligung eines Berufes gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Unternehmen übergeben & auflösen
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Branchen, Berufe & Verbände
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Gesundheitsberufe / Heilmittel
- Apotheker
- Arzt
- Augenoptiker
- Chiropraktor
- Dentalhygieniker
- Drogist
- Ergotherapeut
- Ernährungsberater
- Hebamme
- Labormedizinischer Diagnostiker
- Logopäde
- Medizinischer Masseur
- Naturheilpraktiker
- Osteopath
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- Physiotherapeut
- Psychologe
- Psychotherapeut
- Zahnarzt
- Ärzte Gesellschaften
- Gesundheitsberufe Gesellschaften
- Rechtsbehelfe/Rechtsmittel
- Vorübergehende oder gelegentliche grenzüberschreitende Berufsausübung in Liechtenstein
- Heilmittel
- Arzneimittel
- Betäubungsmittel
- Medizinprodukte / In Vitro Diagnostika
- Blut und Blutprodukte
- Gewebe und Zellen
- Strahlenschutz
- Elektronisches Gesundheitsdossier
- Tierärzte und andere Tiergesundheitsberufe
- Meldung von Vorfällen mit Hunden
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Tierhaltung und Tierbetreuung
- Bewilligungspflichtige Tätigkeiten bei Tieren
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Gesundheitsberufe / Heilmittel
Übernahme eines Rechtsträgers
WICHTIG
Der Rechtsträger hat dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zum Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP) zur Wahrnehmung der gesetzlichen Pflichten betreffend die Eintragung und Mitteilung von Änderungen seitens des Rechtsträgers stets gewährleistet ist. Soll ein Wechsel der zuständigen Person (Benutzer) erfolgen, so gibt es folgende zwei Möglichkeiten:
1. Die Zugangsdaten des betreffenden Benutzerkontos werden angepasst (E-Mailadresse, Vorname, Name und Passwort). Das gesamte Benutzerkonto wird somit «überschrieben». Im angepassten Benutzerkonto sind alle diesem Konto zugeordneten Rechtsträger ersichtlich. Zusätzliche Anträge müssen nicht gestellt werden.
Dieser Fall kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn sämtliche Rechtsträger desselben Benutzerkontos übertragen werden sollen (z.B. Wechsel des bislang für das Verzeichnis zuständigen Mitarbeiters).
2. Der Benutzer gibt pro Rechtsträger die Verantwortlichkeit ab. Der neue Benutzer fordert in der Folge jeden Rechtsträger einzeln im elektronischen System des VwbP an und reicht das im Original unterzeichnete Formular auf Übernahme eines Rechtsträgers in ein Benutzerkonto („Rechtsträger anfordern“) beim Amt für Justiz, Stiftungsaufsicht und Geldwäschereiprävention, ein.
Es ist wichtig, dass die Anpassungen vorgenommen werden, bevor der aktuelle Benutzer keinen Zugang zum Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen mehr hat.
Für weitere Informationen zur Übernahme eines Rechtsträgers wird auf die folgende Anleitung verwiesen:

Vor der Einreichung des Antragsformulars auf Übernahme eines Rechtsträgers in ein Benutzerkonto („Rechtsträger anfordern») beim Amt für Justiz ist der Rechtsträger in einem ersten Schritt im elektronischen System des VwbP anzufordern.
Erst danach ist das Antragsformular im Original beim Amt für Justiz einzureichen. Beide Schritte sind zur Bewilligung des Antrages erforderlich.
Antragsformular
Antragsformular auf Übernahme eines Rechtsträgers in ein Benutzerkonto („Rechtsträger anfordern“)Hinweis: Kann ein Rechtsträger im VwbP nicht angefordert werden, so ist direkt mit dem aktuellen Benutzer Kontakt aufzunehmen. Ein Rechtsträger kann sich jeweils nur in einem einzigen Benutzerkonto befinden.
Amtspraxis
Antrag auf Übernahme eines Rechtsträgers: Es wird ein Verbesserungsauftrag erteilt, wenn in der Rubrik „Antragsteller/in“ nicht der angeforderte Rechtsträger angegeben ist, in der Rubrik „Übernahme in folgendes Benutzerkonto“ nicht die Angaben zum neuen Benutzer enthalten sind, oder die „E-Mail-Adresse Benutzerkonto“ mit dem im Online-Portal angegebenen „Accountmail“ nicht identisch ist.