Deaktivierung "lilog"

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Abfallentsorgung

Abfälle sind vom Besitzer gesetzeskonform zu entsorgen, wobei die Kosten der Verursacher trägt. Wer gewerbsmässig Abfälle entgegennimmt, zwischenlagert, behandelt usw. benötigt eine Bewilligung des Amtes für Umwelt. Abfallimporte oder -exporte müssen vorgängig durch das Amt für Umwelt notifiziert werden.

Wann werden meine Abfälle abgeholt? 

Der Abfallkalender gibt Ihnen Auskunft. 

Wohin mit den Abfällen?

Entsorgungswegweiser Der Entsorgungswegweiser hilft weiter.

Möchten Sie mit Ihrem Unternehmen im Entsorgungswegweiser präsent sein, dann melden Sie sich noch heute an unter info@abfall.ch

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