Ausnahmefahrzeuge / -transporte

Einzelbewilligungen

Einzelbewilligungen sind zulässig für eine oder mehrere gleiche Fahrten oder Transporte innerhalb eines Monats an zum voraus festgelegten Tagen auf einer bestimmten Strecke.

Dauerbewilligungen

Dauerbewilligungen sind zulässig für beliebig häufige Fahrten (bestimmte Masse und Gewichte) während eines bestimmten Zeitraums und in einem bestimmten Gebiet oder auf einer bestimmten Strecke mit gleich bleibenden Fahrzeugen (Zugfahrzeug und Anhänger).

Zuständigkeit

Für Liechtensteinische Fahrzeughalter ist das ASV oder der Kanton, in dem die bewilligungspflichte Fahrt beginnt, zuständig.

Bewilligungen für Strecken, die von Liechtenstein in die Schweiz führen, dürfen bis zu folgenden Massen und Gewichten erteilt werden:

  • Länge 30.00 m
  • Gesamtgewicht: 40 t
  • Breite 3.00 m
  • Belastung der Einzelachse: 12 t
  • Höhe: 4.00 m
  • Belastung der Doppelachse: 20 t

Die wichtigsten Auflagen für die Durchführung von Ausnahmetransporten

  • Gelbes Gefahrenlicht
  • über 3.0 m Breite
  • über 25.0 m Gesamtzuglänge
  • über 5.0 m Überhang vorne
  • über 6.0 m Überhang hinten

Eigenbegleitung: zusätzliches Begleitfahrzeug mit gelbem Gefahrenlicht

  • über 3.5 m Breite
  • über 30.0 m Gesamtzuglänge
  • über 5.0 m Überhang vorne
  • über 8.0 m Überhang hinten
  • über 3.3 m Breite, sofern gleichzeitig die Gesamtzuglänge 25.0 m übersteigt.

Polizeibegleitung

  • über 3.8 m Breite
  • über 35.0 m Gesamtzuglänge
  • über 4.8 m Höhe
  • über 3.6 m Breite, sofern gleichzeitig die Gesamtzuglänge 30.0 m übersteigt.
  • Gemäss Weisung des Brückenunterhaltes (hohes Gesamtgewicht)

Die Kosten der Polizeibegleitung werden Ihnen separat verrechnet und die Rechnung Ihnen direkt durch die Polizei zugestellt.

Formular

Sonderbewilligungen

Landwirtschaftliche Fahrzeuge, Sonderbewilligung