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Finanzausgleich

Das Land unterstützt die Gemeinden in massgeblichem Umfang bei der Erfüllung der kommunalen Aufgaben. Hauptpfeiler dieser finanziellen Leistungen bilden der gesetzliche Anteil an der Ertragssteuer sowie die Zahlungen im Rahmen des Finanzausgleichs.

Die nicht zweckgebundenen Transferzahlungen werden unter dem Begriff der "Finanzzuweisungen" zusammengefasst und beinhalten 35% der Ertragssteuern der im Land tätigen Unternehmen sowie Finanzausgleichszahlungen, deren Höhe von der eigenen Ertragskraft pro Kopf einer Gemeinde abhängig ist.

Die beschriebenen Sachverhalte zum Finanzausgleich sind im Finanzausgleichsgesetz festgelegt. Die Regelungen zu den direkten Steueranteilen der Gemeinden finden sich im Steuergesetz.

Nähere Informationen zum jährlichen Finanzausgleich an die Gemeinden finden Sie jeweils im Rechenschaftsbericht der Regierung.

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