Roaming im EWR

Ab dem 15. Juni 2017 darf für Roaming innerhalb des EWRs (EU + Liechtenstein, Norwegen und Island) nur noch der inländische Preis verrechnet werden („Roam like at Home“).

Roaminganbieter haben jedoch die Möglichkeit, eine Regelung zur angemessenen Nutzung („Fair-Use-Policy“) anzuwenden, um eine missbräuchliche Roamingnutzung zu verhindern. Dies umfasst die Nutzung von Roamingdiensten für andere Zwecke als periodische Reisen. Für Roaming, das über eine angemessene Nutzung („Fair Use“) hinausgeht, darf eine geringe Gebühr erhoben werden. Diese Gebühr darf keinesfalls die Obergrenze für das Vorleistungsentgelt übersteigen, das der Betreiber für die Nutzung der Netze in anderen EWR-Staaten entrichtet.

Rechtliche Grundlagen für Roaming (chronologisch):

Verordnung (EU) 2022/612 vom 6. April 2022

Durchführungsverordnung (EU) 2021/2228 vom 14. Dezember 2021

Durchführungsverordnung (EU) 2016/2286 vom 15. Dezember 2016

Verordnung (EG) Nr. 544/2009 vom 18. Juni 2009

BEREC Roaming Guidelines:

Retail

Wholesale

Informationen der Europäischen Union:

Roaming in der EU

Roamingentgelte in der EU

Ansprechpersonen