Kinder- und Jugendzahnpflege
Kinder- und Jugendzahnpflege in Liechtenstein
In gemeinsamen Bemühungen zwischen Eltern, Zahnärzten und dem Land soll die „Volkskrankheit“ Karies auf ein möglichst niedriges Mass reduziert werden.
Deshalb soll jedes Kind mit Wohnsitz in Liechtenstein ab dem 4. Geburtstag jährlich von einem in Liechtenstein praktizierenden Zahnarzt Ihrer Wahl untersucht und - falls nötig und von Ihnen gewünscht - behandelt werden. Das soll gewährleisten, dass eventuelle Schäden an den Zähnen rechtzeitig repariert und sinnvolle Prophylaxe Massnahmen mit den Eltern besprochen werden können. Der Geltungsbereich dauert bis zum 18. Geburtstag.
Der Staat übernimmt in der Regel 40% der gemäss Kinder- und Jugendzahnpflegetarif anfallenden Kosten. Der Restbetrag und allenfalls nicht im
Leistungskatalog der Kinder- und Jugendzahnpflege vorgesehenen Behandlungen müssen privat getragen werden. Diese Regelung trifft auch auf kieferorthopädische Behandlungen zu.
Behandlungen im Rahmen und unter Kostenbeteiligung der Kinder- und Jugendzahnpflege können bei zur Kinder- und Jugendzahnpflege berechtigten Zahnärzten in Liechtenstein durchgeführt werden. Für bestimmte Spezialbehandlungen sind Überweisungen in entsprechende Spezialpraxen möglich. Für eine spätere Kostenbeteiligung durch das Land muss der überweisende Zahnarzt vor Inanspruchnahme der Leistung die Überweisung und die Anmeldung beim Amt für Gesundheit einreichen.
Beiliegend finden Sie die Liste der in der Kinder- und Jugendzahnpflege tätigen Zahnärzte. Suchen Sie sich eine Zahnarztpraxis aus der Liste aus und vereinbaren Sie einen Termin direkt bei der Praxis.
Zahnärzteliste der Kinder- und Jugendzahnpflege
Für weitere Fragen betreffend Organisation der Kinder- und Jugendzahnpflege steht Ihnen das Amt für Gesundheit zur Verfügung: Tel: 236 73 48.