Mobilfunk-Repeater (Signalverstärker)
Hintergrund
Schwacher Handyempfang in den eigenen vier Wänden oder im Geschäft kann uns das Leben erschweren. In solchen Fällen ist ein Mobilfunk-Repeater eine naheliegende Lösung. Mit diesen Geräten lassen sich die schwachen Mobilfunk-Signale verstärken, können zugleich aber auch Störungen verursachen. Daher müssen vor der Verwendung von Repeatern mehrere Anforderungen erfüllt sein.
In Gebäuden oder anderen Orten mit abschirmender Bauweise, z.B. in Einkaufszentren und Büros, in Tiefgaragen und Untergeschossen, kann der Empfang von Mobilfunksignalen sehr schwach oder nicht möglich sein. Mithilfe eines Repeaters können an solchen Orten vorhandene Mobilfunk-Signale verstärkt und in das Gebäudeinnere übertragen werden. So können eine bessere Signalabdeckung gewährleistet, die Verbindungsqualität verbessert und Ausfälle minimiert werden.
Repeater werden sowohl von Mobilfunknetzbetreibern, privaten Unternehmen als auch Privatpersonen eingesetzt.
Bei unsachgemässer Installation können Repeater jedoch die Übertragung anderer Funksignale beeinträchtigen oder sogar stören. Eine korrekte Installation eines Repeaters erfordert daher spezielles technisches Wissen, insbesondere in Bezug auf den einzustellenden Leistungspegel.
Die vorliegende Wegleitung dient der Information betreffend Konformitätsanforderungen, Schnittstellenanforderungen und fachgerechte Installation. Für weitere Informationen steht Ihnen das Amt für Kommunikation per E-Mail [email protected] oder telefonisch unter +423 236 64 88 gerne zur Verfügung.
Konformität
Ein Repeater muss konform zur Verordnung über den Verkehr mit Funkanlagen im Europäischen Wirtschaftsraum (LGBL. 2017 Nr. 254) oder zur EU Funk-Richtline[1] (Richtlinie 2014/53/EU) sein.
Damit soll gewährleistet werden, dass der Repeater definierte technische Grenzwerte nicht überschreitet und andere Funkanwendungen nicht stört. So dürfen Repeater z.B. keine Funkfrequenzen ausserhalb der vorgesehenen Mobilfunkbänder verstärken.
Insbesondere beim Import von Geräten aus dem Ausland ist besonders sogfältig auf die Konformität zu achten, da der Import von nicht konformen Repeatern strafbar ist.
Eine aktuelle Liste der nicht-konformen Geräte kann unter der Webseite https://nkgdb.ofcomnet.ch/de abgerufen werden. Ist ein Gerät auf dieser Liste nicht aufgeführt, kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass dieses konform ist. In Zusammenarbeit mit den Schweizer Behörden kann eine Nachweiskontrolle der Konformität durchgeführt werden.
Einhalten der Schnittstellenanforderungen
Die jeweiligen Schnittstellenanforderungen sind im Liechtensteinischen Frequenzzuweisungsplan definiert. Eine technische Schnittstellenanforderung (sog. Radio Interface Regulation, RIR) beinhaltet die vorgesehene Anwendung und die technischen Vorgaben, die einzuhalten sind, wenn eine Funkanlage im entsprechenden Frequenzband betrieben werden soll. Ebenfalls findet man darin Angaben zu den Nutzungseinschränkungen und Normen.
Fachgerechte Installation
Die Installation eines Repeaters muss gemäss den anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Werden beispielsweise die Sende- und Empfangsantennen des Repeaters zu nahe aneinander installiert oder eine zu hohe Verstärkung eingestellt, so kann es zu Rückkoppelungen kommen («Schwingen»), welche wiederum das Mobilfunknetz stören können.
Mobilfunknetzbetreiber können die Funkfrequenzen oder die Sendeleistungen in ihrem Netz jederzeit ändern. Dies kann dazu führen, dass vorher störungsfreie Repeater nach der Umstellung nicht mehr funktionieren oder Störungen verursachen. Funkstörungen zu beheben ist aufwendig und kann finanzielle Folgen für den Verursacher haben.
[1] Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG, ABl. L 153/2014.