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Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
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Nach der Heirat
Nach der Eheschliessung ergeben sich für das Ehepaar verschiedene Verpflichtungen und Optionen:
- Der gemeinsam geführte Familiennamen bedingt bei einem der Ehepartner eine Namensänderung.
- Beim Umzug eines oder beider Ehepartner wird eine Adressänderung notwendig. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Lebensthema "Umzug".
- Ausländische Staatsbürger ohne gültigen Wohnsitz in Liechtenstein können eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wenn ihr in Liechtenstein wohnhafter Ehepartner um Familiennachzug ansucht. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Lebensthema "Familiennachzug".
- Ausländische Staatsbürger mit gültigem Wohnsitz in Liechtenstein können ihre Familie nachziehen lassen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Lebensthema "Familiennachzug".
- Ausländische Staatsbürger können sich nach der Eheschliessung mit einer FL-Bürgerin/einem FL-Bürger unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Informationen dazu sind beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt einzuholen.
- Ehepaare können sich durch Eheverträge finanziell absichern. Dafür zuständig sind im Fürstentum Liechtenstein ansässige Rechtsanwälte. Eheverträge in Bezug auf das Vermögen können vor oder nach der Heirat geschlossen werden.
- Ehepaare erhalten eine gemeinsame Steuererklärung. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder bei der Steuerverwaltung.
- Die Eheschliessung kann die Prämienverbilligung der Krankenversicherung beeinflussen.
Im Ausland stattgefundene Eheschliessungen
Im Ausland stattgefundene Eheschliessungen sind dem Liechtensteinischen Zivilstandsamt zu melden.
Sie müssen durch das Zivilstandsamt anerkannt werden. Die Kosten betragen CHF 150.00.
Bitte füllen Sie das Formular für die Anerkennung der ausländischen Eheschliessung vollständig aus und legen Sie dies den erforderlichen Dokumenten bei.
Im Ausland stattgefundene Eheschliessung in einem Drittstaat
Eheschliessungen, welche in einem Drittstaat geschlossen wurden, müssen via CH-Vertretung im Ausland dem Zivilstandsamt Vaduz gemeldet werden. Bitte nehmen Sie direkt mit der nächsten CH-Vertretung in dem Land Kontakt auf, wo die Trauung stattgefunden hat.
Anschliessung muss die ausländische Eheschliessund durch das Zivilstandsamt Vaduz anerkannt werden. Die Kosten betragen CHF 150.00.
Bitte füllen Sie das Formular für die Anerkennung der ausländischen Eheschliessung vollständig aus und legen Sie dies den erforderlichen Dokumenten bei.
Einbringung ausserehelicher Kinder
Ein aussereheliches Kind wird aufgrund der Eheschliessung seiner Eltern legitimiert, sofern dem Liechtensteinischen Zivilstandsamt eine Geburtsurkunde sowie eine Vaterschaftsanerkennung vorliegen. Das bedeutet, dass das Kind mit dem Tage der Eheschliessung seiner Eltern den gemeinsamen Familiennamen erhält, den die Eltern bei der Eheschliessung gewählt haben sowie das Gemeinde- und Landesbürgerrecht des Vaters (sofern sie den Namen des Mannes als gemeinsamen Familiennamen bestimmt haben).