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- Förderung von Kauf oder Renovation künftigen Wohneigentums
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Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
- Inländisches Wohnbedürfnis
- Erholungsbedürfnis
- Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes
- Überbauung
- Sozialer Wohnungsbau
- Zur landwirtschaftlichen Nutzung vorbehaltener Boden
- Tausch mit gleichwertigem Grundstück
- Erwerb von Angehörigen
- Erwerb im Rahmen einer Verlassenschaft
- Erwerb im Wege einer Zwangsversteigerung
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Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
- Wohnen/Zuzug/Ummeldung
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- Registrierung von Tieren und Tierhaltungen
- Bewilligungspflichtige Haltung von Tieren
- Korrekter Umgang mit Tieren, Tierschutz
- Tierschutzmeldung an das ALKVW
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- Tierschutzbeauftragter
- Lebensmittel, Verbraucher(schutz), Konsumenten(schutz)
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- Sterbefall & Nachlass
Andere Massnahmen
Andere Massnahmen
"Andere Massnahmen" dienen in besonderer Weise dem Zweck dieses Gesetzes (EEG) und/oder einer von der Regierung verabschiedeten Energiestrategie (z.B. Energiestrategie 2020), insbesondere Energieberatung, Steigerung der Stromeffizienz in grossen Gebäuden oder Effizienzprogramme.
Sie haben den Zweck, den effizienten Umgang mit Energie zu unterstützen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Insbesondere der Grad der Umweltbelastung, der Einsatz erneuerbarer Energien, der Grad der Selbstversorgung, die Energieeffizienz, die Wirtschaftlichkeit sowie die Vorbildwirkung fallen bei der Beurteilung ins Gewicht.
Förderantrag und die Vollmacht sind grundsätzlich inkl. aller Beilagen vollständig und in Papierform vorzulegen. Einsendungen per E-Mail sind nicht ausreichend. Die inhaltliche Bearbeitung von Anträgen erfolgt erst, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind.
Förderantrag "Andere Massnahmen", 01.02.2025
Berechnungstool Einzelmassnahmen
Beispiele:
- Industriemotoren
- Prozessdampfanlage
- Ersatz von Beleuchtung (LED) Merkblatt LED-Beleuchtungsersatz
- Umwälzpumpen
- Gewerbliche Abwärmenutzung
- etc.
Die Vorgehensanalyse und Beratung einer potentiellen Sanierung von Gebäude und Haustechnikanlage wird gefördert. BItte beachten Sie hierzu das Merkblatt Sanierungsberatung.
Förderantrag und die Vollmacht sind grundsätzlich inkl. aller Beilagen vollständig und in Papierform vorzulegen. Einsendungen per E-Mail sind nicht ausreichend. Die inhaltliche Bearbeitung von Anträgen erfolgt erst, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind.
Förderantrag "Andere Massnahmen", 01.02.2025
Sanierungsberatung Bauabschluss, Stand 19.05.2020
Heizungsfernsteuerungen für reine, bestehende Ferienwohnungen in Alpengebieten werden gefördert. BItte beachten Sie hierzu das Merkblatt Heizungsfernsteuerung.
Förderantrag und die Vollmacht sind grundsätzlich inkl. aller Beilagen vollständig und in Papierform vorzulegen. Einsendungen per E-Mail sind nicht ausreichend. Die inhaltliche Bearbeitung von Anträgen erfolgt erst, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind.
PDF Antrag Förderung Andere Massnahmen, 01.03.2020
Merkblatt Heizungsfernsteuerung
Heizungsfersteuerung Bauabschluss, Stand 19.05.2020
Förderantrag und die Vollmacht sind grundsätzlich inkl. aller Beilagen vollständig und in Papierform vorzulegen. Einsendungen per E-Mail sind nicht ausreichend. Die inhaltliche Bearbeitung von Anträgen erfolgt erst, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind.
- Zur Unterstützung der Elektromobilität hat die Energiekommission an der Sitzung vom 28.06.2016 beschlossen, dass pro Gemeinde je eine Schnellladestation gefördert werden soll.
- Diese Gemeinde sind bereits vergeben: Ruggell, Schaan, Bendern, Balzers
- Förderung 20% des Investitionsbeitrages oder max. CHF 10‘000. Es gilt das Prinzip des Schnelleren nach Antragseingang.
- Bedingungen: Die Ladestation muss öffentlich zugänglich sein und mit Ökostrom betrieben werden.
PDF Antrag Förderung Andere Massnahmen
31.08.2021
Die Energiekommission fällte am 31.08.2021 den Beschluss, zur Erweiterung des Impulsprogrammes Leitungsausbau ausserhalb der Bauzone über den gesteckten Rahmen von 1 MWp im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen.
Die Energiekommission fördert den Leitungsausbau ausserhalb der Bauzone im Rahmen eines Impulsprogrammes bis auf weiteres ohne direkte Leistungsbeschränkung:
- Massgeblich für die Beurteilung ist der Antragseingang.
- Ziel des Impulsprogrammes ist der weitere Bau von grossen PV-Anlagen zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2030.
- Förderbeiträge für den Leitungsausbau können unter «andere Anlagen und andere Massnahmen» beantragt werden. Der maximale Beitrag wird bei 400CHF/kWp zusätzlicher PV-Leistung begrenzt, da ein möglichst gutes Kosten/Nutzen Verhältnis angestrebt wird. Eine bestehende Anlage wird bei der Leistungsberechnung nicht angerechnet.
- Die Förderung orientiert sich an den nachgewiesenen anrechenbaren Kosten, die aufgrund der Errichtung einer zusätzlichen PV-Anlage für den Leitungsausbau entstehen.
- Die PV-Anlagen selber können separat nach den geltenden Fördersätzen gefördert werden
Förderung Leitungsausbau
Ansprechpersonen
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Energiefachstelle info.energie@llv.li +423 236 6988