Finanzkontrolle

Die Finanzkontrolle ist das oberste Fachorgan der Finanzaufsicht und übt ihre Tätigkeiten im Rahmen des geltenden Finanzkontrollgesetzes selbständig und unabhängig aus.

Die Finanzkontrolle unterstützt sowohl den Landtag bzw. die Geschäftsprüfungskommission bei der Wahrnehmung ihrer verfassungsmässigen Finanzkompetenzen sowie ihrer Oberaufsicht über das öffentliche Finanzgebaren und die öffentliche Rechnungslegung als auch die Regierung bei der Ausübung ihrer Aufsichtsfunktion.

Die unabhängige Finanzkontrolle ist rein organisatorisch dem Landtag zugeordnet.

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