22.04.2025 - Wartungsarbeiten eVertretung

Aufgrund planmässiger Wartungsarbeiten können bei der eVertretung heute Dienstag 22. April ab 19.00 Uhr kurzzeitige Unterbrechungen auftreten. Folgende eServices sind davon betroffen: eVertretung, eMWST, eZustellung, my.llv.li Wir danken für Ihr Verständnis. Freundliche Grüsse Amt für Informatik

Deaktivierung "lilog"

Das Anmeldeverfahren «lilog» wird per 07.05.2025 deaktiviert. Für den Zugriff auf unsere Online-Dienste ist ab diesem Datum die eID.li zu verwenden. Informationen zur eID.li-Registrierung finden Sie unter www.eid.li.

Ordentliches Verfahren (Abstimmung)

Voraussetzungen für die Einbürgerung im ordentlichen Verfahren (§ 6 LGBl. 2008 Nr. 306)

  • Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft
  • dauernder ordentlicher Wohnsitz in Liechtenstein während der letzten zehn Jahre vor Antragstellung
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Nachweis von Grundkenntnissen der Rechtsordnung und des staatlichen Aufbaus Liechtensteins (Staatskundeprüfung)

Voraussetzung für die Verleihung des Landesbürgerrechtes im ordentlichen Verfahren ist die Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht. Diese erfolgt durch Abstimmung der Gemeindebürger.

Den Antrag für die Einbürgerung im ordentlichen Verfahren finden Sie im Online-Schalter.

 

Ansprechpersonen

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