- Schwangerschaft & Geburt
- Kinder & Jugendliche
- Familie, Ehe & Partnerschaft
-
Bildung
-
Schule und Studium
- Schulen
- Schülerinnen und Schüler
-
Bildungswesen / Schularten
- Aufbau des Bildungswesens
- Kindergarten
- Primarschule
- Oberschule
- Realschule
- Gymnasium
- Berufsmaturitätsschule
- Freiwilliges 10. Schuljahr
- Sportschule Liechtenstein
- Timeout Schule FL
- Tagesschulen
- Sonderpädagogische Tagesschule Schaan
- Musikschule
- Kunstschule
- Berufsschulen
- Hochschulwesen
- Privatschulen / Ausländische Schulen
- Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache (IK DaZ)
-
Schulische Fördermassnahmen
- Begabtenförderung
- Sonderschulung
- Ergänzungsunterricht
- Deutsch als Zweitsprache
- Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache
- Spezielle Förderung
- Logopädie
- Psychomotorik
- Heilpädagogische Früherziehung
- Massnahmen bei Sinnesbeeinträchtigungen
- Schulsozialarbeit
- Timeout Schule
- Schulische Familienberatung
- Schulpsychologischer Dienst
- Externe Nutzung von Schulanlagen
- Lehrpläne
- Schulleitungen
- Studienberatung
-
Berufsausbildung
- Akademie für Ausbilder IBK
- Berufliche Grundbildung mit Berufsattest BA
- Berufliche Grundbildung mit Fähigkeitszeugnis FZ
- Berufsabschluss für Erwachsene
- Berufsberatung für Jugendliche
- Berufsfachschulvereinbarung
- Berufsmatura lehrbegleitend
- BIZ-App
- Freie Lehrstellen
- Goldenes Buch
- Koordinationsstelle für junge SpitzensportlerInnen
- Laufbahnberatung für Erwachsene
- Studienberatung
- Finanzierung
- Auslandspraktika
- Offene Stellen
- A - Z Index
- Versicherung
-
Schule und Studium
-
Beruf & Arbeitsplatz
- Arbeitsplatzverlust und -suche
-
Rechte und Pflichten
-
Arbeitssicherheit
- Arbeiten im Nahbereich von Hochdruckleitungen
- Arbeits- und Ruhezeiten
- Arbeitsmittel
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Arbeitsplätze
- Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren
- Arbeitssicherheit mit System
- Druckgeräte
- Gesetzliche Grundlagen
- MAK Werte
- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
- Psychosoziale Risiken
- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
- Sonderschutzbestimmungen
- Strahlenschutz
- Bauarbeiten
- Baustellenkoordination
- Lohngleichheit
-
Arbeitssicherheit
-
Handelsregister
-
Eintragungen
- Anstalt
- Aktiengesellschaft
- Besondere Rechtsformen
- Einzelfirma
- Europäische Gesellschaft
- Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
- Genossenschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Kollektiv- bzw. Offene Gesellschaft
- Kommanditgesellschaft
- Registriertes Treuunternehmen
- Stiftung
- Treuhandverhältnis
- Verein
- Firmen- bzw. Namensabklärung
- Firmenindex / Handelsregisterauszug
- Hinterlegung im Handelsregister
- Vorprüfungen
-
Eintragungen
- Wohnsitz in Liechtenstein ohne Erwerbstätigkeit
- Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit
- Versicherung
- Gefahrgutbeauftragter
- Gastwirteprüfung
- Öffentliches Arbeitsrecht
- Steuern
-
Bauen & Wohnen
- Bauvorhaben
- Baubewilligung - eBaugesuch
- Bewilligung Verkehrsanlagen
- Chancengleichheit
- Energie / Energiefachstelle
-
Grundstück und Eigentum
- Amtliche Schätzungen
- Bauhandwerkerpfandrecht
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Dienstbarkeiten
- Grundbuchauszüge
- Grundpfandrechte
- Erbvorbezug
- Kauf
- Tausch
- Schenkung
- Parzellenteilungen und -vereinigungen
- Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte
- Amtliche Vermessung (AV)
- Geodatenportal
- ÖREB-Kataster
- Förderung von Kauf oder Renovation künftigen Wohneigentums
-
Grundverkehr
-
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
- Inländisches Wohnbedürfnis
- Erholungsbedürfnis
- Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes
- Überbauung
- Sozialer Wohnungsbau
- Zur landwirtschaftlichen Nutzung vorbehaltener Boden
- Tausch mit gleichwertigem Grundstück
- Erwerb von Angehörigen
- Erwerb im Rahmen einer Verlassenschaft
- Erwerb im Wege einer Zwangsversteigerung
-
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
- Wohnen/Zuzug/Ummeldung
-
Mobilität, Reisen & Ausland
- Administrative Massnahmen (ADMAS)
- Auslandsaufenthalt
- Elektronische Kommunikation
- Fahrzeuge
- Fahrzeugführer mit Behinderung
- Frequenzen und Anlagen
-
Führerschein
- Mein Weg zum Führerausweis
- e-Führerschein
- Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)
- Computerunterstützte Theorieprüfung (CUT)
- Digitaler Fahrtenschreiber
- Fahrlehrer
- Führerschein im Kreditkartenformat
- Kategorien
- Lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferausweis)
- Lernmittel zur Theorieprüfung
- Medizinische Kontrolluntersuchung
- Internationaler Führerausweis
- Lernfahrausweis
- Praktischen Führerprüfung
- Theorieprüfung
- Umschreibung ausländischer Führerschein
- Verlust Führerschein
- Formulare
- Grenzübertritt und Warenverkehr
- Kontrollschilder
- Tourismus (Kurtaxen/ Meldewesen)
- Sonderbewilligung
-
Gesundheit, Vorsorge & Pflege
- Elektronisches Gesundheitsdossier
- Behandlung und Pflege
-
Gesundheit und Prävention
- Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF/BGM)
- Gesundheitsbericht
- Vorsorgeuntersuchung
- Kinder- und Jugendzahnpflege
- Impfung
- Reisemedizin
- Sexuelle Gesundheit
- Hitze und Gesundheit
- Bewegung
- Ernährung
- Gesundheitsförderung in Gemeinden
- Projekte - gefördert vom Amt für Gesundheit
- Internationale Bodenseekonferenz IBK
- Sucht
- Suchtprävention
- Krankheiten und Risiken
- Versicherung
- Psychische Gesundheit
- Identität & Recht
-
Migration und Integration
- Aufenthaltsbewilligung
- Einbürgerung
- Einwanderung
- Chancengleichheit
- Engagement & Kultur
-
Freizeit, Umwelt & Tierhaltung
- Abfallentsorgung
- Biologische Sicherheit
- Chemikalien
- Energienutzung
- Jagd und Wildtiere
- Landwirtschaft
- Landesforstbetrieb
- Lärm, Schall, Laser, Strahlung
- Wald, Natur, Landschaft, Klima
- Wasser / Gewässerökologie
-
Tierhaltung
- Heimtiere und Wildtiere
- Nutztiere und Pferde
- Registrierung von Tieren und Tierhaltungen
- Bewilligungspflichtige Haltung von Tieren
- Korrekter Umgang mit Tieren, Tierschutz
- Tierschutzmeldung an das ALKVW
- Reisen mit Heimtieren
- Tiertransporte
- Import und Export von Tieren
- Entsorgung Tierkörper
- Tierschutzbeauftragter
- Lebensmittel, Verbraucher(schutz), Konsumenten(schutz)
- Sport
- Umweltbelastung
- Notfall & Katastrophenfall
- Sterbefall & Nachlass
Luchs
Die erste Luchsbeobachtung nach der Ausrottung gelang in Liechtenstein im Jahr 2004. Mittlerweile werden jährlich saisonal zwischen zwei bis drei adulte Luchse pro Jahr überwiegend in den Hanglagen und im Alpengebiet von Liechtenstein nachgewiesen. Diese Zahl ist seit einigen Jahren stabil.
Das Weibchen «Heia», das im Jahr 2011 als verwaister Jungluchs in Maienfeld wieder in die Freiheit entlassen wurde, konnte sich in der Grenzregion etablieren. Durch das Monitoring mittels Wildtierkameras konnte «Heia» in den letzten Jahren sieben Mal (Stand Frühling 2024) mit Jungtieren nachgewiesen werden.
Luchse sind für Menschen keine Gefahr. Konflikte ergeben sich allenfalls aus Übergriffen auf Nutztiere.
Weitere Informationen zum Thema Herdenschutz finden Sie im Kapitel «Wolf».
Nachweise von Luchsen
Luchse werden vom Amt für Umwelt mit Wildtierkameras überwacht. Ihre Reviere gehen über die Landesgrenze hinaus. Die Grösse eines Streifgebiets eines Weibchens beträgt rund 90 Quadratkilometer, dasjenige eines Männchens rund 150 Quadratkilometer.
Auf der Webseite der KORA sind die Luchsnachweise für Liechtenstein und die Schweiz sowie in den Alpen, der oberrheinischen Metapopluation und im dinarischen Gebirge ersichtlich.
Olivier Nägele
Martin Vogt
Dominik Frick
+423 236 64 02 / +423 799 64 02
+423 236 74 10
+423 236 61 98
Luchsnachweise im angrenzenden Kanton Graubünden werden auf der Internetseite des Amtes für Jagd und Fischerei publiziert und können unter folgendem Link abgerufen werden:
Luchsnachweise in Österreich werden auf der Internetseite des Österreichzentrums Bär Wolf Luchs publiziert und können unter folgendem Link abgerufen werden:
Luchsnachweise für ganz Europa werden von der Large Carnivore Initiative for Europe (IUCN/SSC Specialist Group) gesammelt und veröffentlicht:
Meldungen im Rahmen des Luchsmonitorings werden evaluiert und nach ihrer Aussagekraft und Überprüfbarkeit in 3 Kategorien eingeteilt. Dabei kommen die sogenannten SCALP-Kriterien zum Einsatz. Diese wurden für das Projekt «Conservation of the Alpine Lynx Population» (SCALP) mit dem Ziel eines einheitlichen, länderübergreifenden Luchsmonitorings in den Alpen entwickelt, sodass die Hinweisdaten miteinander vergleichbar sind. Diese Kriterien wurden auch für Nachweise von Wolf und Bär übernommen.
Ein Nachweis der Kategorie C1 – das C steht für «Category» - ist ein sicherer Nachweis («hard facts»), die die Anwesenheit eines Tieres eindeutig bestätigen. In diese Kategorie fallen (eindeutige) Fotos, genetische Nachweise (Speichel, Kot), Totfunde, Lebendfänge oder Daten aus der Telemetrieortung.
Ein Nachweis der Kategorie C2 ist ein bestätigter Nachweis durch Personen mit entsprechender Ausbildung. Hierbei handelt es sich um Risse (Nutz- und Wildtiere) und Spuren, die im Feld oder mittels aussagekräftiger Dokumentation überprüft und bestätigt werden können.
Ein Nachweis der Kategorie C3 sind unbestätigte Hinweise; der Nachweis des betroffenen Beutegreifers kann weder bestätigt noch ausgeschlossen werden, z.B. bei zu alten, unzureichenden oder unvollständig dokumentierten Hinweisen. C3-Nachweise beinhalten nicht überprüfte oder nicht überprüfbare Risse, Spuren- und Kotfunde und auch alle nicht überprüfbaren Hinweise wie Lautäusserungen oder Sichtbeobachtungen ohne Foto- oder Videobeleg. Die Kategorie kann in Unterkategorien wie «wahrscheinlich» und «unwahrscheinlich» unterteilt werden.
Zufallsbeobachtungen aus der Bevölkerung stellen eine eine wichtige Informationsquelle dar, da viele Personen täglich in der Natur unterwegs sind. Unter den C3-Meldungen gibt es immer auch solche, bei denen ein Tier irrtümlich für einen Luchs gehalten wird. Trotzdem sind solche Meldungen für das Amt für Umwelt wichtig und werden routinemässig in einer Datenbank erfasst. In Kombination mit C2- oder C1-Nachweisen können auch C3-Meldungen wichtige Rückschlüsse zum wahrscheinlichen Auftauchen und Verhalten von Luchsen liefern.
Ansprechpersonen
-
Olivier Nägele Olivier.Naegele@llv.li +423 236 64 02