03. Juli 2024 - Eingeschränkte Verfügbarkeit ZSD

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Luchs

Die erste Luchsbeobachtung nach der Ausrottung gelang in Liechtenstein im Jahr 2004. Mittlerweile werden jährlich saisonal zwischen zwei bis drei adulte Luchse pro Jahr überwiegend in den Hanglagen und im Alpengebiet von Liechtenstein nachgewiesen. Diese Zahl ist seit einigen Jahren stabil.

Das Weibchen «Heia», das im Jahr 2011 als verwaister Jungluchs in Maienfeld wieder in die Freiheit entlassen wurde, konnte sich in der Grenzregion etablieren. Durch das Monitoring mittels Wildtierkameras konnte «Heia» in den letzten Jahren sieben Mal (Stand Frühling 2024) mit Jungtieren nachgewiesen werden.

Luchse sind für Menschen keine Gefahr. Konflikte ergeben sich allenfalls aus Übergriffen auf Nutztiere.
Weitere Informationen zum Thema Herdenschutz finden Sie im Kapitel «Wolf».

Nachweise von Luchsen

Luchse werden vom Amt für Umwelt mit Wildtierkameras überwacht. Ihre Reviere gehen über die Landesgrenze hinaus. Die Grösse eines Streifgebiets eines Weibchens beträgt rund 90 Quadratkilometer, dasjenige eines Männchens rund 150 Quadratkilometer.

Auf der Webseite der KORA sind die Luchsnachweise für Liechtenstein und die Schweiz sowie in den Alpen, der oberrheinischen Metapopluation und im dinarischen Gebirge ersichtlich. 

Martin Vogt
Dominik Frick
Olivier Nägele

+423 236 74 10 / +423 799 74 10
+423 236 61 98 / +423 799 61 98
+423 236 64 02 / +423 799 64 02

Luchsnachweise im angrenzenden Kanton Graubünden werden auf der Internetseite des Amtes für Jagd und Fischerei publiziert und können unter folgendem Link abgerufen werden: 

Luchsnachweise in Österreich werden auf der Internetseite des Österreichzentrums Bär Wolf Luchs publiziert und können unter folgendem Link abgerufen werden:

Luchsnachweise für ganz Europa werden von der Large Carnivore Initiative for Europe (IUCN/SSC Specialist Group) gesammelt und veröffentlicht:

Meldungen im Rahmen des Luchsmonitorings werden evaluiert und nach ihrer Aussagekraft und Überprüfbarkeit in 3 Kategorien eingeteilt. Dabei kommen die sogenannten SCALP-Kriterien zum Einsatz. Diese wurden für das Projekt «Conservation of the Alpine Lynx Population» (SCALP) mit dem Ziel eines einheitlichen, länderübergreifenden Luchsmonitorings in den Alpen entwickelt, sodass die Hinweisdaten miteinander vergleichbar sind. Diese Kriterien wurden auch für Nachweise von Wolf und Bär übernommen.

Ein Nachweis der Kategorie C1 – das C steht für «Category» - ist ein sicherer Nachweis («hard facts»), die die Anwesenheit eines Tieres eindeutig bestätigen. In diese Kategorie fallen (eindeutige) Fotos, genetische Nachweise (Speichel, Kot), Totfunde, Lebendfänge oder Daten aus der Telemetrieortung.

Ein Nachweis der Kategorie C2 ist ein bestätigter Nachweis durch Personen mit entsprechender Ausbildung. Hierbei handelt es sich um Risse (Nutz- und Wildtiere) und Spuren, die im Feld oder mittels aussagekräftiger Dokumentation überprüft und bestätigt werden können. 

Ein Nachweis der Kategorie C3 sind unbestätigte Hinweise; der Nachweis des betroffenen Beutegreifers kann weder bestätigt noch ausgeschlossen werden, z.B. bei zu alten, unzureichenden oder unvollständig dokumentierten Hinweisen. C3-Nachweise beinhalten nicht überprüfte oder nicht überprüfbare Risse, Spuren- und Kotfunde und auch alle nicht überprüfbaren Hinweise wie Lautäusserungen oder Sichtbeobachtungen ohne Foto- oder Videobeleg. Die Kategorie kann in Unterkategorien wie «wahrscheinlich» und «unwahrscheinlich» unterteilt werden.
Zufallsbeobachtungen aus der Bevölkerung stellen eine eine wichtige Informationsquelle dar, da viele Personen täglich in der Natur unterwegs sind. Unter den C3-Meldungen gibt es immer auch solche, bei denen ein Tier irrtümlich für einen Luchs gehalten wird. Trotzdem sind solche Meldungen für das Amt für Umwelt wichtig und werden routinemässig in einer Datenbank erfasst. In Kombination mit C2- oder C1-Nachweisen können auch C3-Meldungen wichtige Rückschlüsse zum wahrscheinlichen Auftauchen und Verhalten von Luchsen liefern. 

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