Informationen zu INSPIRE

INSPIRE 

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben im März 2007 die Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE - Infrastructure for Spatial Information in Europe) erlassen.

Ziel der INSPIRE-Richtlinie ist es, qualitativ hochwertige Geodaten der Behörden der Mitgliedstaaten unter einheitlichen Bedingungen zur Unterstützung der Formulierung, Umsetzung und Bewertung europäischer und nationaler Politikfelder zugänglich zu machen. Dies schafft die Voraussetzungen für eine vorausschauende grenzüberschreitende Gestaltung des Umwelt- und Naturschutzes sowie das Monitoring der ergriffenen Massnahmen und deren Erfolge.
Aufgrund der EWR-Mitgliedschaft verpflichtet sich Liechtenstein, die INSPIRE Richtlinie in staatliches Recht umzusetzten

Die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) schafft den rechtlichen Rahmen für die staaten- und verwaltungsgrenzenübergreifende Nutzung von Geoinformationen in Europa.

Die Grundlage für den Aufbau der Infrastruktur bilden die sogenannten Durchführungsbestimmungen (Implementing Rules). Insgesamt sind für INSPIRE in folgenden Bereichen Durchführungsbestimmungen in Form einer Verordnung oder Entscheidung verabschiedet worden:

  • Metadaten
  • Netzdienste
  • Interoperabilität
  • Stand der Umsetzung
  • Nutzungsregelungen von Daten und Diensten

Für die konkrete technische Umsetzung der Durchführungsbestimmungen sind vor allem die begleitenden "Technical Guidance"-Dokumente relevant, die empfehlenden Charakter haben und auf der INSPIRE-Webseite veröffentlicht sind.