Lohn-/Quellensteuer
Bei Personen mit Wohnsitz/Aufenthalt im Inland (unbeschränkt Steuerpflichtige) wird eine Quellensteuer erhoben auf
- Erwerb aus unselbständiger Tätigkeit / Ersatzeinkünfte sowie
- Sitzungsgelder.
Bei Personen mit Wohnsitz/Aufenthalt im Ausland (beschränkt Steuerpflichtige) wird eine Quellensteuer erhoben auf
- Erwerb aus unselbständiger Tätigkeit / Ersatzeinkünfte;
- Sitzungsgelder;
- Renten-/Kapitalleistungen der 1. und 2. Säule sowie
- Leistungen aufgrund der Auflösung eines Freizügigkeitskontos bzw. einer Freizügigkeitspolice
Die Bestimmungen über die Quellensteuer befinden sich in Art. 24ff. des Steuergesetzes.
Weitere Informationen, Wegleitungen, Merkblätter zu einzelnen Themen und Antragsformulare finden Sie in unserem Onlineschalter.