23.04.2025 - Wartungsarbeiten

Aufgrund von Wartungsarbeiten sind die Onlinedienste der LLV am 23.04.2025 von 18:30 Uhr bis ca. 20:00 Uhr teilweise nicht verfügbar. Wir danken für Ihr Verständnis. Freundliche Grüsse, Amt für Informatik

Gemeindewappen

Allgemein

Der Landesfürst verleiht den Gemeinden durch Wappenbrief das Recht zur Führung und Verwendung von Gemeindewappen und Gemeindeflaggen.

Die Gemeinden sind berechtigt, im Rahmen des verliehenen Rechtes in einem Wappenreglement nähere Bestimmungen zur Führung und Verwendung der Gemeindewappen und Gemeindeflaggen zu erlassen.
 

Verwendung zu geschäftlichen Zwecken

Die Bewilligung zur Verwendung von Gemeindewappen und Gemeindeflaggen zu geschäftlichen Zwecken darf nur mit Zustimmung des Gemeinderates erteilt werden.

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