Zugang zum eGD für Gesundheitsdienstleistende
Gesundheitsdienstleistende in Liechtenstein sind per Gesetz verpflichtet, bestimmte Gesundheitsdaten ihrer Patientinnen und Patienten auf deren elektronische Gesundheitsdossiers im Rahmen der Behandlung hochzuladen.
Zugang zum elektronischen Gesundheitsdossier für Gesundheitsdienstleistende kann auf zweierlei Art und Weise erreicht werden.
- Einrichtung eines eGD-Portalkontos, wobei die Anmeldung mit der eID.li erfolgt und Dokumente manuell hochgeladen werden können.
- Integration mit dem Praxisinformationssystem (Schnittstelle), welches Upload von Dokumenten mit geringem Aufwand ermöglicht.
Beide Arten des Zugangs können auch simultan verwendet werden.
Ein eGD-Portalkonto kann für alle eGD-Gesundheitsdienstleistenden vom Amt für Gesundheit eingerichtet werden. Das Portalkonto kann verwendet werden, um alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten betreffend des eGDs zu erfüllen, also inbesondere der Upload der oben genannten Dokumente.
Auch kann mittels dem Portalkonto auf die Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten zugegriffen werden, wenn diese den Zugriff darauf ausdrücklich erlaubt haben.
Die Einrichtung eines Portalkontos erfolgt per Antrag an das Amt für Gesundheit.
eGD-Anleitung für Gesundheitsdienstleistende
Eine Anleitung zur Bedienung des Portals für Gesundheitsdienstleistende findet sich hier:
eGD-Schulungsvideo für Gesundheitsdienstleistende
Das Amt für Gesundheit hat ein Schulungsvideo erstellt, welches die Funktionen des eGDs aufzeigt und erläutert. Falls Sie Gesundheitsdienstleister sind und die Aufnahme herunterladen möchten, kann es auf Anfrage an [email protected] bereitgestellt werden.