Sperrung und Löschung
Sperrung
Bei Verdacht auf Missbrauch oder beim Vorliegen anderer Gründe können Inhaberinnen und Inhaber einer eID.li kostenlos die Sperrung beim Ausländer- und Passamt telefonisch oder vor Ort verlangen. Nach einer Sperrung ist die Anmeldung bei elektronischen Diensten nicht mehr möglich und es werden keine digitalen Nachweise mehr angezeigt.
Um die Sperrung wieder aufzuheben, ist aus Sicherheitsgründen eine erneute Registrierung beim Ausländer- und Passamt notwendig, entweder vor Ort oder online mittels Video-Identifikation (jetzt aufrufen).
Bei hinreichendem Verdacht auf ein sicherheitsrelevantes Vorkommnis kann das Ausländer- und Passamt die Sperrung von sich aus veranlassen.
Löschung
Inhaberinnen und Inhaber einer eID.li können beim Ausländer- und Passamt die kostenlose Löschung
der eID.li verlangen, entweder telefonisch oder direkt vor Ort. Die Löschung bewirkt, dass die eID.li
nicht mehr eingesetzt werden kann und sämtliche technischen Konfigurations- und Zugangsdaten und
digitalen Nachweise dauerhaft gelöscht werden.
Die Löschung ist definitiv und kann nicht rückgängig gemacht werden. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann das Ausländer- und Passamt die Löschung von sich aus veranlassen.