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- Schlichtungsstelle gemäss Art. 4 Abs. 1 lit. a AStG
- Schlichtungsstelle gemäss Art. 86 KomG (Unternehmen)
- Störungsmitteilung gemäss Art. 15 KomG
- Technisches Glossar
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Entscheidungen
- 16.09.2024: Entscheidung zur Untersagung der Tätigkeit der iMetrik Global (Europe) AG
- 28.05.2024: Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- 15.02.2024: Verfügung zum Widerruf der Zuteilung von Nutzungsrechten an Identifikationsmitteln (Adressen)
- 24.10.2023: Zugang zum Teilnehmeranschluss
- 27.02.2023: Verfügung auf vorläufige Zuteilung von Frequenzen in Bezug auf die 3ECOM-1 und 3ECOM-3 Filings des Fürstentums Liechtenstein bei der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) sowie Genehmigung des Frequenznutzungsvertrags zwischen Rivada AG und Rivada Space Networks GmbH
- 27.02.2023: Verfügung zum Widerruf der vorläufigen Frequenzzuteilung zugunsten der Trion Space AG
- 07.12.2022: Frequenzzuteilungen
- 28.10.2022: Zugang zum Telefonnetz
- 20.05.2022: Genehmigung eines Frequenznutzungsvertrages
- 04.10.2021: Verbindungsaufbau in Festnetzen
- 04.03.2021: Verfügung zur Anpassung der vorläufigen Frequenzzuteilungsverfügung
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Mobilfunknetzen
- 04.11.2020: Anrufzustellung in Festnetzen
- 02.08.2018: Entscheidung bzgl. der Einführung der Rufnummernportabilität
- 08.01.2018: Vorläufige Frequenzzuteilung
- Höchstgerichtliche Rechtsprechung
- Archiv / alte Entscheidungen
- Frequenzen und Anlagen
- Geschäftsstelle der Medienkommission
- Postdienste und Paketzustelldienste
- Signatur- und Vertrauensdienste
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Konsultationen
- Laufende Konsultationen
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- Aktualisierung Mustervorlage RIO
- Marktanalyse Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt
- Marktanalyse Teilnehmeranschluss
- Marktanalyse Zugang zum Telefonnetz
- Marktanalyse Festnetz-Originierung
- Marktanteile-Statistik
- Mustervorlage RIO
- Marktanalysen Mobilterminierung und Festnetzterminierung
- Festnetz-Entgelte (M1) der Telecom Liechtenstein AG
- Universaldienst im Bereich der Festnetztelefonie
- Grundlagen und Planung Marktanalyse 2019+
- Vorleistungsangebot \„Zugang zum öffentlichen Telefonnetz über VoIP“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Roundtable Nummernportabiliät am 29.11.2017
- Kostenrechnungsmodell Telecom Liechtenstein AG
- Konsultation zur Aufhebung der Verpflichtung für den Betrieb von öffentlichen Münz- und Kartentelefonen (Publifone)
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„Bit-Stream-3“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Vorleistungsangebots \„VoIP Whitelabel FL“\ der Telecom Liechtenstein AG
- Öffentliche Konsultation des Verfügungsentwurfs betreffend Zugang zum HFC-Netz der Liechtensteinischen Kraftwerke
- Stellungnahmen betreffend die Standardangebote (TAL, KOL) & Entgelte
- Standardangebot Kernnetz
- Kostenrechnungsmodell LKW
- Stellungnahmen zum Standardangebot für physischen Netzzugang (M4)
- Verfügungsentwurf StdA Kollokation
- Verfügungsentwurf Entgelte LKW
- Verfügungsentwurf StdA TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL Kupfer
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - Kollokation
- Standardangebot für physischen Netzzugang (M4) - TAL CATV
- Vorleistungsangebot für CPS (M1)
- Standardangebote Originierung und Terminierung (M2/M3)
- Implementierung einer CPS/CS-Verpflichtung für Connecta
- Standardangebot für Breitbandzugang (M5)
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- Standardangebot für den Zugang über VoIP
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- Richtlinien und Weisungen Verkehrsanlagen und Signalisationen
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Download / Dokumente
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- Technische Unterlagen und Weisungen ÖREB-Kataster
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Amt für Umwelt
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- Arbeitslosenversicherung (ALV)
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Arbeitssicherheit
- Arbeiten im Nahbereich von Hochdruckleitungen
- Arbeits- und Ruhezeiten
- Arbeitsmittel
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Arbeitsplätze
- Arbeitsräume und Umgebungsfaktoren
- Arbeitssicherheit mit System
- Druckgeräte
- Gesetzliche Grundlagen
- MAK Werte
- Plangenehmigung für gewerbliche und industrielle Bauten sowie Umgestaltung von Arbeitsstätten/Betriebsbewilligung
- Psychosoziale Risiken
- Rechte und Pflichten der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden
- Sonderschutzbestimmungen
- Strahlenschutz
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- Baustellenkoordination
- Energie / Energiefachstelle
- Forschung & Innovation
- Gefahrgutbeauftragter
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Grenzüberschreitende Dienstleistungen aus dem Ausland
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Entsendung von Arbeitnehmern
- Einzuhaltende Bestimmungen über Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen
- Meldepflichten
- Mitzuführende Unterlagen und weitere Mitwirkungspflichten, Kontrollen und Vollzugskosten
- Haftung und Verpflichtungen des liechtensteinischen Auftraggebers als Unternehmer
- Verwaltungsstrafrechtliche Verfahren, Bussen, Entsendesperre und Publikation
- Rechtsmittel und Verfahren für die zivilrechtliche Durchsetzung für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Kontaktstellen
- Sanktionsliste gemäss Art. 7 Abs. 4 EntsG
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GDL-Erbringung (selbstständig oder mit entsandten Arbeitnehmern)
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Gewerbegesetzes
- GDL-Erbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs
- GDL-Erbringung von Architekten, Bauleitern und Ingenieuren im Bauwesen
- GDL-Erbringung im Geltungsbereich des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes
- GDL-Erbringung in der Hausiertätigkeit und dem Wandergewerbe
- GDL-Erbringung in Branchen ausserhalb der Zuständigkeit des Amts für Volkswirtschaft
-
Entsendung von Arbeitnehmern
- Immaterialgüterrecht (Markeneintragung, Urheberrecht)
- Konsumentenschutz
- Öffentliches Arbeitsrecht
- Standortförderung
- Verzugszinsen im Zahlungsverkehr
- Warenverkehr
- Wettbewerbsrecht
-
Wirtschaft, Gewerbe
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Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Neuerteilung Bewilligung eines Berufes gemäss Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Geschäftsführer Neubestellung
- Zusätzlicher Beruf für eine bestehende Bewilligung
- Nachdruck einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe Gesetz
- Löschung einer Bewilligung nach dem Bauwesen-Berufe-Gesetz
- Kommission für Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bauwesen
- Bauwesen-Berufe-Register
- Dolmetscherbewilligungen
- Gastwirteprüfung
- Gewerbeausübung mit Niederlassung
- Güter- und Personentransport
- Hausierbewilligungen
- Kreditvermittler - Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
- Internationale Gewerbelegitimationskarte
- Pauschalreise
- Private Arbeitsvermittler/Personalverleiher (AVG)
- Sonn- und Feiertagsruhe/Ladenschluss
-
Architekten, Bauleiter und Ingenieurberufe im Bauwesen (BWBG)
- Zentraler Unternehmensservice (EAP)
-
Ausländer- und Passamt
- Kontakt
- Information Ukraine
- Dienstleistungserbringung (GDL)
- Wohnsitz in Liechtenstein ohne Erwerbstätigkeit
- Wohnsitz in Liechtenstein zur Erwerbstätigkeit
- Erwerbstätigkeit ohne Wohnsitznahme
- Familiennachzug
- Daueraufenthalt und Niederlassung
- Verlängerung des Aufenthalts
- Beibehalt der Bewilligung
- Aufenthaltsausweise
- Dienstleistungen
- Reisepass
- Identitätskarte
- Schweizer Identitätskarte
- Diebstahl / Verlust eines Ausweisdokuments
- Asyl
- Integration
- Visum
- Wissenswertes
- Gesetze
- Datenschutzhinweis
- Schengen/Dublin
- Projekte
- Beratungs- und Beschwerdestelle
- Datenschutzstelle
- Diplomatische Vertretungen
- Fachstelle Datenschutz
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Fachstelle Öffentliches Auftragswesen
- Kontakt
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Grundsätzliche Bestimmungen
- Eignungskriterien
- Verfahrensarten und -methoden
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- Vergabephasen, Rechtsmittel und Schadenersatz
- Auftragswertberechnung
- Geltungsbereich, nationale und internationale Schwellenwerte
- Kernpunkte und Mitgliedstaaten
- Spezielle Bestimmungen für Auftraggeber im Bereich der Sektoren
- Auftraggeber
- Bekanntmachungen
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- Informationen für Bewerber, Offertsteller und Auftragnehmer
- Bestimmungen Land
- Bestimmungen Gemeinden
- Bestimmungen Einrichtungen des öffentlichen Rechts
- Bestimmungen Einrichtungen des privaten Rechts
- Bestimmungen Sektoren Unternehmen
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- Statistik öffentliche Auftragsvergaben
- Inhalt der Ausschreibungsunterlagen
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Organisation Schulamt
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- Bildungscontrolling und Qualitätssicherung
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Bildungsbereiche
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Bildungswesen / Schularten
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- Freiwilliges 10. Schuljahr
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- Sonderpädagogische Tagesschule Schaan
- Musikschule
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- Hochschulwesen
- Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache (IK DaZ)
- Privatschulen / Ausländische Schulen
- Lehrpläne
- Schulen
- Schulleitungen
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Schülerinnen und Schüler
- Vom Kindergarten in die Schule
- Aufnahme und Übertritt / Schullaufbahnen
- Bildungsangebote nach der obligatorischen Schulzeit
- Schülertransport (Bus)
- Dispensen
- Vorgehen bei Wohnortswechsel
- Berufswahlvorbereitung
- Schulsport Liechtenstein
- Besuch einer Privatschule bzw. ausländischen Schule
- Stellwerk 2.0 und Checks
- Beurteilung
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- Gemeindeschulrat
- Statistik
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Schulische Fördermassnahmen
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- Intensivkurs Deutsch als Zweitsprache
- Spezielle Förderung
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- Psychomotorik
- Heilpädagogische Früherziehung
- Massnahmen bei Sinnesbeeinträchtigungen
- Schulsozialarbeit
- Timeout Schule
- Schulische Familienberatung
- Schulpsychologischer Dienst
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Themen und Projekte
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- Gesundheitsförderung
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- Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
- Waldtage 2023
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- Externe Stellungnahmen zu Vernehmlassungen
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- Stempelabgaben (Emissionsabgabe, Umsatzabgabe)
- Newsletter
- Gesetze
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- Zivilstandsamt
Datenschutzhinweis
Datenschutzhinweis
Nachfolgend informieren wir Sie gemäss Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Art und Weise und die Hintergründe der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit unseren Tätigkeiten. Die folgenden Hinweise gelten gleichermassen für Antrags- und Gesuchstellende, Vertragspartner und Meldepflichtige sowie weitere, von der Datenverarbeitung betroffene Personen.
Verantwortliche Stelle
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Giessenstrasse 3
9490 Vaduz
Telefon: +423 236 60 58
E-Mail: info.aaa@llv.li
Webseite: www.aaa.llv.li
Fragen zum Datenschutz können Sie direkt an uns oder an die Fachstelle Datenschutz als Datenschutzbeauftragte der Liechtensteinischen Landesverwaltung richten.
Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte
Fachstelle Datenschutz
Peter-Kaiser-Platz 1
9490 Vaduz
Telefon: +423 236 73 08
E-Mail: datenschutz@regierung.li
Webseite: www.fds.llv.li
Zweck der Bearbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat vornehmlich den Zweck, den gesetzlichen Auftrag, der uns obliegt, zu erfüllen.
Vornehmlich üben wir verarbeitende Tätigkeiten in den folgenden Funktionen aus:
- Konsularische Hilfe für liechtensteinische Staatsangehörige im Ausland
- Versand von Informationsmaterial an interessierte Personen und Organisationen
- Einladungen zu Veranstaltungen
- Beantwortung von individuellen Anfragen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für verarbeitende Tätigkeiten bilden insbesondere:
- Gesetz über die Regierungs- und Verwaltungsorganisation
- Briefwechsel zwischen der liechtensteinischen Gesandtschaft in Bern und dem schweizerischen Bundesrat betreffend die Vertretung der liechtensteinischen Interessen durch die Schweiz in denjenigen Ländern, in denen Liechtenstein nicht selbst vertreten ist
- Notenaustausch zwischen Liechtenstein und der Schweiz über die Vertretung der konsularischen Interessen Liechtensteins durch die Schweiz in Ländern, in denen Liechtenstein selbst vertreten ist
- Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen
- Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen
in Verbindung mit Art 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO (öffentlicher Auftrag).
Zu verarbeitende Daten
Folgende personenbezogene Daten werden bei der Ausübung unserer Tätigkeiten erhoben, erfasst und weiterverarbeitet:
- Adresslisten mit Namen, Postanschrift, Emailadresse und Telefonnummer
- Im Rahmen der konsularischen Hilfe werden darüber hinaus je nach Fall folgende Daten verarbeitet: Personendaten, Gesundheitsdaten, Kontaktdaten, familiäre Angaben, Vermögensverhältnisse.
Herkunft der Daten
Im Rahmen der konsularischen Hilfe sind regelmässig nicht nur die Betroffenen selbst Quelle der personenbezogenen Daten, sondern werden dem Amt Informationen von den Angehörigen, den liechtensteinischen Botschaften im Ausland oder von den Schweizer Botschaften im Ausland weitergegeben.
Empfänger
Wir übermitteln Ihre Daten nur in gesetzlich vorgeschriebenen und erlaubten Fällen an andere öffentliche Stellen.
Speicherdauer
Die Speicherdauer der Datenverarbeitung richtet sich nach spezialgesetzlichen Vorgaben zu den Aufbewahrungsfristen bzw. dem Archivgesetz. Ist der Zweck der Datenverarbeitung erreicht und stehen der Vernichtung Ihrer Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegen, werden die personenbezogenen Daten grundsätzlich dem jeweiligen Löschkonzept der Liechtensteinischen Landesverwaltung zugeführt.
Rechte der betroffenen Personen
Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen aus dem Datenschutz verschiedene Rechte zu: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Beschwerde gegenüber der Aufsichtsbehörde.
Sie können die Ausübung Ihrer Rechte als formlosen Antrag bzw. Gesuch und ohne Begründung gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Empfohlen wird jedoch, den Antrag bzw. das Gesuch schriftlich oder in einer sicheren elektronischen Form einzureichen.
1. Recht auf Auskunft:
Mit dem Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO können Sie als betroffene Person von dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, welche Daten beim Verantwortlichen über Sie gespeichert sind bzw. verarbeitet werden.
Zudem erhalten Sie vom Verantwortlichen ergänzende Informationen, z.B. über die Verarbeitungszwecke, die Herkunft der Daten, soweit diese nicht direkt bei Ihnen erhoben wurden, oder über Empfänger, an die Ihre Daten übermittelt werden.
Durch das Auskunftsrecht werden Sie in die Lage versetzt, den Überblick und damit auch die Kontrolle darüber zu behalten, welche Ihrer personenbezogenen Daten zu welchem Zweck und aufgrund welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden.
2. Recht auf Berichtigung
Wenn Sie feststellen, dass Ihre personenbezogenen Daten unrichtig sind, können Sie nach Art. 16 DSGVO deren unverzügliche Berichtigung gegenüber dem Verantwortlichen verlangen. Unverzüglich meint eine nicht- schuldhafte Verzögerung des Verantwortlichen, das bedeutet, mit einem gewissen Zeitaufwand für die Bearbeitung des Gesuchs muss gerechnet werden.
3. Recht auf Löschung
Mit dem Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO können Sie grundsätzlich die unverzügliche Entfernung Ihrer personenbezogenen Daten beim Verantwortlichen verlangen, sofern einer der Gründe aus Art. 17 Abs. 1 a) bis f) vorliegt, z.B. die Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Einwilligung widerrufen wurde, erfolgreicher Widerspruch eingelegt wurde, die Verarbeitung unrechtmässig erfolgte, etc.
Dem Löschungsanspruch können allerdings Ausnahmen entgegenstehen, die in Art. 17 Abs. 3 DSGVO gelistet sind. Regelmässig zu prüfen hat der Verantwortliche, ob gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder das Archivgesetz einer Löschung widersprechen.
4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO kann nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden, die in den Buchstaben a) bis d) des Artikels gelistet sind. Wenn Sie z.B. die Berichtigung Ihrer falschen Daten verlangen oder Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben, muss die Verarbeitung Ihrer Daten vom Verantwortlichen bis zum Abschluss seiner Prüfung eingeschränkt werden. Weiterhin muss die Verarbeitung eingeschränkt werden, wenn Sie wegen ungerechtfertigter Verarbeitung die Einschränkung ausdrücklich statt einer Löschung verlangen. Auch ist die Verarbeitung einzuschränken, wenn der Verantwortliche Ihre Daten zwar nicht mehr für eigene Zwecke benötigt, Sie diese aber noch für die Verfolgung eigener Ansprüche nutzen möchten.
5. Recht auf Datenübertragbarkeit
Haben Sie Ihre Daten dem Verantwortlichen bereitgestellt, können Sie nach Art. 20 DSGVO verlangen, dass Sie diese Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format herausgegeben bekommen. Damit soll Ihnen die eigene Übermittlung zu einem anderen Verantwortlichen erleichtert werden. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt, wenn die Verarbeitung aufgrund Einwilligung oder Vertrag basiert und mithilfe automatisierter Verfahren erfolgte.
6. Recht auf Widerspruch
Art. 21 Abs. 1 DSGVO gewährt Ihnen das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, ausnahmsweise auch gegen eine an sich rechtmässige Datenverarbeitung Widerspruch einzulegen, sofern Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten eine erfolgte Interessenabwägung seitens dem Verantwortlichen ist, dessen Interessen bei der vorgenommenen Abwägung überwogen haben.
7. Recht auf Beschwerde
Sofern Sie als von der Datenverarbeitung betroffene Person der Annahme sind, dass eine unrechtmässige Datenverarbeitung vorliegt, können Sie jederzeit Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einreichen.
Kontaktdaten Aufsichtsbehörde Datenschutz im Fürstentum Liechtenstein
Die in Liechtenstein zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz ist die Datenschutzstelle mit den Kontaktdaten:
Datenschutzstelle Fürstentum Liechtenstein
Kirchstrasse 8
Postfach 684
FL-9490 Vaduz
Telefon: +423 236 60 90
E-Mail: info.dss@llv.li
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