Naturheilpraktiker
Tätigkeitsbereich
Der Tätigkeitsbereich des Naturheilpraktikers umfasst je nach Ausbildung den Fachbereich der Homöopathie, der Traditionellen Chinesischen Medizin oder der Traditionellen Europäischen Naturheilkunde.
Fachliche Eignung/Weiterbildung
Die fachliche Eignung besitzt, wer:
a) im Fachbereich Homöopathie beim Schweizerischen Erfahrungsmedizinischen Register eingetragen ist oder die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung beim Verein Schweizerischer Homöopathie Prüfung (shp) nachweist;
b) im Fachbereich Traditionelle Chinesische Medizin beim Schweizerischen Erfahrungsmedizinischen Register eingetragen ist oder die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung bei der Schweizerischen Berufsorganisation für Traditionelle Chinesische Medizin (SBO-TCM) nachweist;
c) im Fachbereich Traditionelle Europäische Naturheilkunde beim Schweizerischen Erfahrungsmedizinischen Register eingetragen ist oder die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung bei der Schulprüfungs- und Anerkennungskommission der Naturärztevereinigung der Schweiz (SPAK) nachweist.
Die jährliche Erneuerung der Eintragung beim Schweizerischen Erfahrungsmedizinischen Register (EMR) ist dem Amt für Gesundheit unaufgefordert beizubringen.
Besonderheiten
Die Berufsausübungsbewilligung wird für diejenige Methode oder Methodengruppe erteilt, über deren Registrierung oder erfolgreiche Absolvierung der Prüfung sich der Antragsteller ausweist.
Die Anwendung und Abgabe von Arzneimitteln ist in Art. 56 GesV geregelt.
Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen
Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff, insbesondere Art. 22 bis 24 sowie Gesundheitsverordnung Art. 54 bis 56.
Gesetze
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Gesundheitsgesetz
Externer Link
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Gesundheitsverordnung
Externer Link
- Diese Gesetzgebung bildet zugleich die liechtensteinische Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. NR. L 255 vom 30.09.2005, S. 22).
Ansprechpersonen
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Wendula Matt [email protected] +423 236 7337