Akkreditierung / Bestätigung Fachkompetenz

Die Liechtensteinische Akkreditierungsstelle (LAS) ist verantwortlich für alle Akkreditierungen im gesetzlich geregelten und nicht geregelten Bereich. Als Fachbereich des Amtes für Volkswirtschaft basiert sie auf dem Gesetz über die Akkreditierung und Notifizierung (1) (LR 941.22).

Die Liechtensteinische Akkreditierungsstelle hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Überwachung der akkreditierten Stellen
  • Betreuung der Anträge auf eine Akkreditierung und Notifizierung
  • Sekretariat des Akkreditierungsrat

Gemeinsames Schreiben der Akkreditierungsstellen von Deutschland, Österreich, der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein (D-A-CH-LI)

Vereinheitlichung der Prinzipien zur Darstellung von Geltungsbereichen der Akkreditierung von Prüflaboratorien

PDF-Datei zu Vereinheitlichung der Prinzipien zur Darstellung von Geltungsbereichen der Akkreditierung von Prüflaboratorien

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