Sanierungsberatung

Ist ein Gebäude in die Jahre gekommen, stellt sich irgendwann die Frage, wie es weitergehen soll: Schrittweise erneuern, komplett energetisch sanieren oder sogar abreissen und neu bauen?

Hier kann eine individuelle und umfassende «Sanierungsberatung» in Bezug auf Gebäudehülle und Haustechnik (Warmwasser und Heizung) eine wichtige Grundlage für spätere Entscheidungen sein.  Mit Hilfe eines Energieberaters können energetische Schwachstellen und Potentiale einer Liegenschaft aufgezeigt werden: Wie viel Energie verbraucht das Gebäude? Wie kann dieser Bedarf verringert werden?

Die Planung sollte so aufeinander abgestimmt sein, dass Sanierungs-, aber auch eventuelle Modernisierungs- und Umbaumassnahmen energetisch sowie wirtschaftlich sinnvoll sind.

Mit dem Beratungsbericht in der Hand können Sie etwaige Fehlentscheidungen vermeiden und überlegt Ihr Gebäude Schritt für Schritt fit für die Zukunft machen.

Förderantrag/ Bauabschlussbescheinigung

Der Förderantrag und die Vollmacht sind grundsätzlich inkl. aller Beilagen vollständig und in Papierform vorzulegen. Einsendungen per E-Mail sind nicht ausreichend. Die inhaltliche Bearbeitung von Anträgen erfolgt erst, wenn die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind.

Förderantrag Sanierungsberatung/ Andere Massnahmen (PDF), 01.03.2020

Merkblatt Sanierungsberatung

Sanierungsberatung Bauabschluss, Stand 19.05.2020

Förderhöhe

Die Höhe der Förderung bei einem Ein- oder Mehrfamilienhaus ist abhängig von der Gebäudegrösse und den Beratungskosten:

  • bis 500 m2   pauschal CHF 1`500.-, max50% der Kosten
  • ab 500 m2    CHF 3.- /m2 EBF, max. 50% der Kosten

Im Rahmen der Beratung soll das Gebäude vor Ort begutachtet und anschliessend der IST-Zustand - Gebäudehülle /Heizung/Wassererwärmung - dokumentiert. Ein erstes Gespräch mit dem Energieberater dient zur Klärung von Aufgabenstellung, eigenen Bedürfnissen und der grundsätzlichen Ausgangslage. Anschliessend sollten drei Handlungsempfehlungen (mindestens eine minimale, eine mittlere und eine maximale Variante) weiter ausgeführt werden. Neben der Ermittlung der üblichen Energiekennzahlen sollen hierbei Kosten und Nutzen für jede Variante aufgezeigt. Der Abschlussbericht muss die Empfehlungen für das weitere Vorgehen einfach und verständlich für Laien auf den Punkt bringen und soll in einem persönlichen Abschlussgespräch erörtert werden.

Eine Energieberatung dürfen alle in Liechtenstein über das Bauwesen-Berufe-Gesetz (BWBG) zugelassenen Energieberater, Architekten und HLK-Ingenieure durchführen. Zugelassene Energieberater gem. Art. 17d BWBV

Eine geförderte, umfassende Sanierungsberatung wird zum Beispiel angeboten von*: 

* Obige Aufstellung ist nicht abschliessend und kann jederzeit auf Wunsch ergänzt werden. Jeder Energieberatende, welcher die Vorgaben gem. Art. 17d BWBV und einen qualifizierten Bericht gemäss Merkblatt Sanierungsberatung erstellen möchte, kann sich unter [email protected] anmelden.