Kinder, Minderjährige und Bevormundete

Kinder, Minderjährige und Bevormundete müssen einen Reisepass in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters beantragen.

Reisepässe haben für Personen bis zum vollendeten 12. Altersjahr eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren, ab dem vollendeten 12. Altersjahr sind sie 10 Jahre gültig.

  • Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr werden anstatt der Unterschrift im Reisepass drei Kreuze ("xxx") abgebildet.
  • Für Kinder werden bis zum vollendeten 12. Lebensjahr keine Fingerabdrücke auf dem Chip im Reisepass gespeichert.
  • Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr wird unter Grösse der Ausdruck 'im Wachstum' angegeben.

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