Öffentliche Konsultation Vergabe Mobilfunkfrequenzen
Das Amt für Kommunikation (AK) hat amtswegig ein Verfahren betreffend die Vergabe von Mobilfunkfrequenzen eingeleitet und auf der AK-Webseite in der Rubrik «Kundmachungen» publiziert (Link).
Bezugnehmend auf Art. 46 KomG und Art. 24 RKV führt das AK als nationale Regulierungsbehörde eine öffentliche Konsultation durch und bietet Ihnen die Möglichkeit, sich zum Entwurf der Zuteilungsverfügung zu äussern.
Den Verfügungsentwurf können Sie dem Konsultationsdokument Abschnitt 2 entnehmen:
Wir ersuchen Sie, Ihre Stellungnahme unter Bezugnahme auf die konkrete Konsultation (Vergabe Mobilfunkfrequenzen) schriftlich an das
Amt für Kommunikation
Äulestrasse 51
Postfach 684
9490 Vaduz
zu richten oder eine eingescannte Version per E-Mail an [email protected] zu senden.
Als Frist für allfällige Stellungnahmen wurde der 25. November 2022 festgesetzt.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Stellungnahmen, die im Rahmen der Konsultation eingebracht werden, auf der AK-Webseite veröffentlicht werden. Sollte Ihre Stellungnahme Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse enthalten, ersuchen wir Sie, zusätzlich eine veröffentlichungsfähige Version, in der Sie die entsprechenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ausgeschwärzt haben, einzureichen.
Bei Fragen steht Ihnen Herr German Bell, E-Mail [email protected], Tel. +423 236 64 82 gerne zur Verfügung
Stellungnahmen
Beim AK ist innerhalb der Frist eine nicht formelle Rückmeldung ohne inhaltliche Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge eingegangen.
Es wurde angeregt, den Punkt 10.1 (Monatliche Betriebsstandsmeldung) gegebenenfalls an den aktuellen Stand der Technik anzupassen.
Das AK hat diese Anregung zur Kenntnis genommen und wird die technischen Entwicklungen beobachten und allenfalls notwendige Anpassungen vornehmen.
1. Dezember 2022
Ansprechpersonen
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Office AK [email protected]