Jagd und Wildtiere
Jagdrecht
Die Jagd ist in Liechtenstein Landesregal. Das ganze Staatsgebiet ist in 18 Reviere mit Grössen zwischen 502 und 1‘321 Hektaren aufgeteilt. Die Ausübung des Jagdrechts erfolgt durch Jagdgemeinschaften von mindestens 4 Personen für eine Zeitdauer von 8 bis 10 Jahren.
Ziel der Jagd
Die Jagd verfolgt im wesentlich drei Ziele:
- Erhaltung von artenreichen und gesunden Wildbeständen und deren Lebensräume;
- Vermeidung von Schäden an Waldverjüngung und landwirtschaftlichen Kulturen;
- Gewährleistung einer nachhaltigen jagdlichen Nutzung.
Jagdbetrieb
Die Jagdgesellschaften übernehmen verschiedene im Jagdgesetz und in der Hegeverordnung definierte Rechte und Pflichten. Sie nutzen die jagdbaren Wildbestände nach einem von der Regierung festgelegten Abschussplan. Sie helfen bei Wildunfällen, entsorgen tot aufgefundene Tiere und helfen und beraten bei Problemen mit Wildtieren. Hinzu kommen die heute unabdingbaren Aufgaben zur Verbesserung der Wildtierlebensräume.
Gesetze
Ansprechpersonen
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Dominik Frick [email protected] +423 236 6198
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Martin Vogt [email protected] +423 236 7410