Der Digital Services Act (DSA)

Digitale Dienste und Online-Plattformen sind feste Bestandteile unseres Alltags. Sie machen unser Leben einfacher, sei es durch das bequeme Einkaufen auf Online-Marktplätzen, das schnelle Buchen von Reisen oder das einfache Kommunizieren mit Freunden und Familie ohne geographische Grenzen. Gleichzeitig bringen die Plattformen jedoch auch erhebliche Herausforderungen mit sich. Im Netz lassen sich unzulässige Werbung, unsichere oder gefälschte Produkte, Falschinformationen, Hassrede und Aufrufe zur Gewalt einfach und schnell verbreiten.

Der DSA zielt darauf ab, eine sicherere, vertrauenswürdigere und verantwortungsbewusstere Online-Umgebung im EWR zu schaffen. Mit der Verordnung wurden neue Haftungsregeln und spezielle Sorgfaltspflichten für Online-Vermittlungsdienste eingeführt, die insbesondere Social-Media-Plattformen, Online-Suchmaschinen, Webshops, Hostingdienste und Vermittlungsdienste von Caching-Leistungen einhalten müssen. Diese Anbieter werden in die Pflicht genommen, um die Verbreitung illegaler Inhalte im Internet zu bekämpfen, wobei die konkreten Anforderungen und Verpflichtungen nach Art und Grösse des Online-Vermittlungsdienstes variieren. Zu den Schlüsselmassnahmen des DSA gehören:

  • Neue Aufsichtsstruktur, um eine wirksame Aufsicht sicherzustellen. Sehr grosse Player werden direkt von der EU-Kommission beaufsichtigt, während kleinere Marktteilnehmer unter die Aufsicht von nationalen Koordinatoren digitaler Dienste gestellt werden.
  • Spezielle Vorschriften für sehr grosse Plattformen zur Verhinderung der Verbreitung von Desinformation.
  • Verstärkte Transparenz von Online-Werbung und Algorithmen.
  • Einführung eines Mechanismus für Nutzer, um illegale Inhalte zu melden und Entscheidungen der Plattform anzufechten.

Auswirkungen auf Liechtenstein

Die Übernahme und Implementierung des DSA in Liechtenstein ist von entscheidender Bedeutung, um einheitliche Regeln im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sicherzustellen und damit die Rechtssicherheit und die Bedingungen für Unternehmen zu verbessern. Der DSA stärkt nicht nur die digitalen Rechte und Sicherheiten der Bürgerinnen und Bürger, sondern fördert auch die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation im digitalen Sektor. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro sind grundsätzlich von den Pflichten des DSA ausgenommen, was eine erleichterte Etablierung im digitalen Umfeld ermöglicht. 

Es ist wichtig zu betonen, dass der DSA in der EU bereits zur Gänze in Kraft ist, während Liechtenstein sich mit den anderen EWR-EFTA-Staaten – Norwegen und Island - derzeit im Prozess der Übernahme der Verordnung in den EWR-Rechtsbestand befindet. Liechtenstein treibt diesen Prozess aktiv voran, um die Regelungen so schnell wie möglich in nationales Recht zu übernehmen. Aufgrund des «Marktortprinzips» müssen liechtensteinische Unternehmen, die ihre Online-Dienstleistungen auf die EU ausrichten, die neuen Regeln bereits jetzt befolgen. Die SFID unterstützt betroffene Unternehmen aktiv und bietet Hilfe bei Fragen zur Umsetzung der neuen Regelungen an.

Verordnungstext und Status EWR-Übernahme

Informationsblatt Stand November 2023

Ansprechperson

Dr. iur. Angelika Layr

[email protected]
+423 236 76 29