03. Juli 2024 - Eingeschränkte Verfügbarkeit ZSD

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, Aufgrund von Wartungsarbeiten sind die Onlinedienste der LLV am 03.07.2024 ab 19:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr nur eingeschränkt verfügbar. Wir danken für Ihr Verständnis Freundliche Grüsse Amt für Informatik

Anzeigepflicht

In Ausnahmefällen ist eine Anzeige der Weltraumaktivität ausreichend und erfordert keiner Genehmigung nach Artikel 4 des Gesetzes. Dies ist dann der Fall, wenn

-        ein liechtensteinischer Staatsbürger von einem anderen Staat aus eine Weltraumaktivität betreibt, d.h. eine Weltraumaktivität bereits von einem anderen Staat genehmigt und beaufsichtigt wird (vgl. Artikel 6 Abs. 1 Bst. a); oder
-        sich die Weltraumaktivität auf eine Nutzlast (Payload) beschränkt, also beispielweise ein liechtensteinisches Forschungsobjekt als sog. "Payload" mit einer Rakete ins All transportiert wird (vgl. Artikel 6 Abs. 1 Bst. b des Gesetzes).

Die erforderlichen Angaben und Unterlagen für die Anzeige einer Weltraumaktivität nach Artikel 6 des Gesetzes sind in Artikel 5 der Verordnung geregelt.

Für Fragen zur Anzeige steht Ihnen das AK jederzeit gerne zur Verfügung.

Ansprechpersonen