Sozialer Wohnungsbau

Allgemeines

Ein berechtigtes Interesse ist vorhanden, wenn das zu erwerbende Grundstück Zwecken des sozialen Wohnungsbaues dient und der Erwerb durch eine gemeinnützige juristische Person mit Sitz oder Zweigniederlassung im Inland erfolgt, die im Inland Steuerbefreiung geniesst.

Sozialer Wohnungsbau

Unter sozialem Wohnungsbau wird die staatlich geförderte Schaffung bzw. Bereitstellung von Wohnungen für soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können, verstanden.

Gemeinnützigkeit

Gemeinnützig ist eine juristische Person dann, wenn sie Anliegen der Allgemeinheit fördert und nicht nur diejenigen eines bestimmten Personenkreises.

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