Logopäde
Tätigkeitsbereich
Der Tätigkeitsbereich umfasst die Abklärung und Behandlung von Patienten mit komplexen Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörungen unter Berücksichtigung des klinisch-medizinischen Zustandes sowie die Beratung der Angehörigen.
Fachliche Eignung/Weiterbildung
Die fachliche Eignung für die Ausübung des Berufs des klinischen Logopäden besitzt, wer:
a) mit einem Diplom den Abschluss einer mindestens dreijährigen Ausbildung an einer anerkannten Ausbildungsstätte für Logopädie nachweist und
b) eine zweijährige praktische Tätigkeit in einem Spital, einer Einrichtung für Logopädie oder bei einem freiberuflich tätigen Logopäden nachweist. Praktische Tätigkeiten während der Ausbildung können dabei berücksichtigt werden.
Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen
Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff sowie Gesundheitsverordnung Art. 49 bis 50.
Gesetze
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Gesundheitsgesetz
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Gesundheitsverordnung (GesV)
Externer Link
- Diese Gesetzgebung bildet zugleich die liechtensteinische Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. NR. L 255 vom 30.09.2005, S. 22).
Anlagen
Liste LogopädenAnsprechpersonen
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Wendula Matt [email protected] +423 236 7337