Service

Zur Erhöhung der Planungssicherheit bei Baumassnahmen finden Sie auf dieser Seite den Archäologischen Perimeter Liechtensteins. Die gesetzlichen Grundlagen unserer täglichen Arbeit können Sie hier ebenfalls nachlesen.

In diesem Planungsinstrument sind jene Grundstücke erfasst, auf denen in der Vergangenheit Kulturgüter entdeckt wurden oder bei denen die Wahrscheinlichkeit hoch ist, auf solche zu stossen. Bis heute ist nur ein Teil der tatsächlich vorhandenen Fundstellen in Liechtenstein bekannt. Regelmässig werden bei Bauarbeiten oder durch Begehungen neue auch ausserhalb des bereits im archäologischen Perimeter erfassten Gebiets entdeckt.

Das Führen und die Pflege eines Fundstelleninventars ist ein gesetzlicher Auftrag. Die Flächen sind im Geodatenportal der Liechtensteinischen Landesverwaltung abrufbar.

Alle Arten von Erdbewegungen innerhalb des Archäologischen Perimeters sind mindestens 14 Tage vor ihrer Durchführung dem Amt für Kultur zu melden. Die betrifft unter anderem:

  • Bauaushub
  • Werkleitungsgrabung
  • baugeologische Untersuchung
  • Abbrucharbeit, sofern damit ein Bodeneingriffe verbunden ist
Anlegen einer archäologischen Sondage im Vorfeld eines Bauprojekts, Mauren 2020. | © Amt für Kultur, Abt. Archäologie, Liechtenstein

Das Land Liechtenstein hat sich gesetzlich und völkerrechtlich zur wissenschaftlichen Erforschung, Dokumentation, Publikation und Pflege archäologischer Funde und Befunde verpflichtet. Zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen zählen:

Amt für Kultur auf Social Media

Seit 2021 ist das Amt für Kultur und damit auch die Abteilung Archäologie auf mehreren Social-Media-Plattformen vertreten. Dort finden Sie regelmässig Neuigkeiten und aktuelle Einblicke in unsere Arbeit und laufende Projekte.