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Gesetze

Die Tätigkeiten des Amtes für Statistik stützen sich auf das Statistikgesetz vom 17. September 2008, LGBl. 2008 Nr. 271. Das Statistikgesetz gibt gemeinsam mit den Verpflichtungen aus dem EWR-Abkommen den Rahmen der statistischen Tätigkeit vor. Die Statistikverordnung regelt den Umfang der statistischen Veröffentlichungen.

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