Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP)
Das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP) wird zum Zweck der Verhinderung von Geldwäscherei, Vortaten der Geldwäscherei und von Terrorismusfinanzierung geführt. Es enthält Daten über die wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern. Als Rechtsträger gelten Gesellschaften, Stiftungen und Treuhänderschaften.
Am 1. April 2021 ist das Gesetz über das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern (VwbPG) in Kraft getreten. Das VwbPG setzt die Vorgaben der 5. EU Geldwäscherei-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/843) in Bezug auf das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen um.
Das Amt für Justiz führt das Verzeichnis elektronisch. Die Rechtsträger sind verpflichtet, die Daten der wirtschaftlich berechtigten Personen im Online-Portal unter https://vwb.llv.li einzutragen. Für die Registrierung und die anschliessende Dateneintragung ist es erforderlich, die jeweils aktuelle Version einer der beiden folgenden Browser zu verwenden: Chrome oder Firefox. Die Verwendung anderer Browser kann nicht gewährleistet werden (z.B. Internet Explorer, Edge, etc.).
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