Umschreibung ausländischer Führerausweis
Alle EU/EWR Führerausweise werden in Liechtenstein anerkannt und müssen nicht umgetauscht werden, sofern sich durch den Umzug keine Änderungen auf dem Dokument ergeben. Wir bitten Sie trotzdem eine Kopie Ihres Ausweises beim Amt für Strassenverkehr zu hinterlegen.
Auf Wunsch oder bei Änderungen auf dem Führerschein können Sie den Ausweis umtauschen. Bitte reichen Sie dazu folgende Unterlagen beim Amt für Strassenverkehr ein:
- Komplett ausgefülltes Gesuchsformular inkl. Sehtest
- Original ausländischer Führerausweis
Der umgetauschte Führerausweis wird eingezogen und der ausstellenden Behörde retourniert.
Allgemein
Alle Inhaber eines Führerscheins der untenstehend nicht aufgelisteten Staaten müssen eine Kontrollfahrt beim Amt für Strassenverkehr absolvieren. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gesuchsformular inkl. Sehtest (ohne Nothelferausweis)
- Deutsche Übersetzung des ausländischen Führerausweises von einem anerkannten Übersetzungsbüro
Befreit sind Inhaber/innen von Führerausweisen aus einem EU-/EFTA-Staat:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
sowie
Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea (Republik), Kroatien, Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Tunesien, USA.
Alle nicht aufgeführten Länder müssen eine Kontrollfahrt absolvieren
Ausländische Führerausweise mit berufsmässigen Kategorien (Kategorie C, C1 und D, D1)
Keine Kontrollfahrt aber eine Theorieprüfung zum berufsmässigen Führen von Motorfahrzeugen müssen absolviert werden bei Führerausweisen aus:
Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea (Republik), Kroatien, Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Tunesien, USA.
Kreisschreiben bezüglich Führerausweise von Personen mit Wohnsitz im Ausland
Umtausch CH Führerausweis / Führerausweis auf Probe (FAP)
Der Führerausweis muss innert 14 Tagen ab Wohnsitznahme umgetauscht werden. Dazu müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Gesuchsformular komplett ausgefüllt inkl. Sehtest (Sehtest: wenn der letzte Test länger als 2 Jahre zurückliegt)
- Original CH Ausweis