Behindertengleichstellung
Am 1.1.2007 sind das Gesetz und die Verordnung über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten.
Gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz müssen sämtliche öffentlichen Verkehrswege und –anlagen sowie öffentliche Verkehrssysteme behindertengerecht ausgestaltet werden.
Verfahrensablauf bei Tief- und Strassenbauprojekten
Im Rahmen der Projekterarbeitung bzw. vor Erarbeitung des Ausführungsprojektes sind sämtliche Tief- und Strassenbauvorhaben des Landes und der Gemeinden dem Liechtensteinischen Behindertenverband zur Stellungnahme vorzulegen. Einzureichen ist mindestens ein Situationsplan, Längen-, Quer- sowie Normalprofile.
Der Behindertenverband prüft die eingereichten Projekte hinsichtlich der Einhaltung der aktuellen Normen und gibt binnen einer Frist von 4 Wochen eine schriftliche Stellungsnahme zuhanden der Bauherrschaft ab.
Im Fürstentum Liechtenstein ist der Liechtensteinische Behindertenverband die Antrags- und beschwerdeberechtigte Behindertenorganisation.
Liechtensteiner Behinderten Verband
Wiesengasse 17
9494 Schaan
Standarddetails Behindertengerechte Fusswegnetze
Folgende Details sind bei allen Strassenbauprojekten des Amtes für Tiefbau und Geoinformation zu verwenden.
Gesamtübersicht über vorhandene Standards (308 kb)
Standarddetail 1 - Fussweg für Radfahrer gestattet (320 kb)
Standarddetail 2 - Trottoirüberfahrt (202 kb)
Standarddetail 3 - Trottoirende vor einmündender Strasse (168 kb)
Standarddetail 4 - Fussgängerübergang mit Mittelinsel (253 kb)
Standarddetail 5 - Fussgängerübergang (205 kb)