Feuerungskontrolle

Die Feuerungskontrolle leistet einen Beitrag zum Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen und schützt Boden und Luft vor schädlichen oder lästigen Verunreinigungen. Gut gewartete und richtig betriebene Anlagen schonen die Umwelt und das Budget der Anlageninhaber.

Öl und Gasfeuerungen über 1'000 kW werden nach Art. 14 Abs. 1 LRV jährlich durch die Feuerungskontrolleure nach Art. 70 des Umweltschutzgesetzes geprüft.

Öl und Gasfeuerungen über 1'000 kW werden nach Art. 14 Abs. 2 LRV jährlich vom Amt für Umwelt bzw. eines nach Art. 13 Abs. 1 beauftragten Messinstitut geprüft. 

Zurzeit werden mit naturbelassenem Holz betriebene Feuerungen bis 70 kW nur im Rahmen der Kaminfegerarbeiten begutachtet. Eine regelmässige Emissionsmessung für Holzheizkessel ist in Einführung.

Holzfeuerungen über 70 kW und Restholzfeuerungen werden nach Art. 14 Abs. 2 LRV alle 3 Jahre vom Amt für Umwelt bzw. eines nach Art. 13 Abs. 1 beauftragten Messinstitut geprüft.

Die Kontrollen und Messungen werden nach den Vollzugsempfehlungen des Schweizer Bundesamtes für Umwelt BAFU durchgeführt.

Zur Vermeidung übermässiger Immissionen in der Umgebung von Feuerungsanlagen, müssen die zur Feuerung gehörenden Kamine den Kaminempfehlungen des BAFU entsprechen.

Die Energiefachstelle des Fürstentums Liechtenstein informiert auf ihrer Seite energiebündel über Förderungen zu energieeffizientem Bauen und Sanierungen.

Qualmende Holzfeuerungen müssen nicht sein. Mit der richtigen Anfeuermethode, nämlich dem Anfeuern von oben, lassen sich die Feinstaubemissionen deutlich reduzieren. Die Umwelt, die Gesundheit und die Nachbarn werden es Ihnen danken.

Wie die Methode im Detail funktioniert, erklärt die Homepage fairFEUERN der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein. Für Fragen stehen das Amt für Umwelt sowie die Kaminfeger gerne zur Verfügung.

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