Dentalhygieniker
Tätigkeitsberich
Der Tätigkeitsbereich umfasst die Durchführung von Zahnreinigungen und Zahnsteinentfernungen, die Beratung von Patienten sowie die Anleitung zur Prophylaxe.
Fachliche Eignung/Weiterbildung
Die fachliche Eignung besitzt, wer mit einem vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkannten Diplom eine mindestens dreijährige Ausbildung an einer Schule für Dentalhygieniker nachweist und eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit als Dentalhygieniker im Anstellungsverhältnis nachweist.
Besonderheiten
Die Behandlung von medizinischen Risikopatienten sowie die Durchführung von Leitungs-, Lokal- oder Oberflächenanästhesie sind dem Dentalhygieniker untersagt.
Bewilligungsverfahren und -voraussetzungen
Gemäss Gesundheitsgesetz Art. 7 ff sowie Gesundheitsverordnung Art. 32 bis 34.
Gesetze
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Gesundheitsgesetz
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Gesundheitsverordnung (GesV)
Externer Link
- Diese Gesetzgebung bildet zugleich die liechtensteinische Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. NR. L 255 vom 30.09.2005, S. 22).
Ansprechpersonen
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Wendula Matt [email protected] +423 236 7337